Ihr Kollege hat Sie bedroht oder beleidigt? Der Reifen Ihres Fahrrads ist vom Nachbarn zerstochen worden? Ihr Vermieter holt Ihre Briefe aus dem Briefkasten und liest Ihre Post? Vom Nachbargrundstück hängen Baumäste und Zweige zu Ihnen herüber, Sie müssen ständig das Laub aus dem benachbarten Garten entfernen?

In diesen und vielen weiteren bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten und Strafsachen können Ihnen die Schiedspersonen weiterhelfen. Günstig, schnell und mit hoher Erfolgsquote.
Bei bestimmten Delikten, wie zum Beispiel:

  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Hausfriedensbruch
  • Stalking
  • Bedrohung und
  • Verletzung des Briefgeheimnisses

müssen Sie vor Klageerhebung bei Gericht zwingend zuvor ein Schiedsverfahren durchlaufen. Hier ist ein Schlichtungsversuch gesetzlich vorgeschrieben, um die Gerichte zu entlasten.

Bei vielen Nachbarschaftsstreitigkeiten (Nachbarrechtsgesetz NRW) kann ein Schiedsverfahren ebenso helfen, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.

Was erwartet Sie?

Sie sitzen bei der Schiedsperson am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem. Die Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und absolut unparteiisch tätig.
Ziel ist, einen Vergleich zu erzielen, mit dem beide Seiten gut leben können. Dieser Vergleich ist 30 Jahre gültig hinsichtlich der Verpflichtungen, die darin übernommen werden.

Wie sind die Erfolgsaussichten?

Da keine Partei gewinnt oder verliert, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass das erzielte Einvernehmen von Dauer ist.

Generell ist ein Schlichtungsversuch schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit, was bedeutet, dass Sie Zeit, Nerven und Geld sparen. 

Wie sind die Schiedspersonen zu erreichen?

Dabei ist entscheidend, wo die Person wohnt, gegen den Sie vorgehen möchten. Nur die Schiedsperson aus dem entsprechenden Wohnbereich ist für Sie zuständig.

Hinweis

Im Zeitraum vom 03.07.2024 bis zum 04.08.2024 wird der Schiedsmann Herr Michael Quiel die Vertretung für beide Schiedsbezirke (Coesfeld und Coesfeld-Lette) übernehmen.

Wenden Sie sich während dieses Zeitraums mit ihrem Anliegen bitte ausschließlich an Herrn Quiel. Tel. 02546 7390

Bezirk Coesfeld

Herr Michael Hohoff, Tel. 02541 72938, Email hohoff-coesfeld@t-online.de

Bezirk Coesfeld-Lette

Herr Michael Quiel, Tel. 02546 7390

Stellvertretend in beiden Bezirken

Frau Marion Link-Kathmann, Tel. 02541 85985

Weiter Informationen erhalten Sie beim Coesfelder Amtsgericht.  

Ortsrecht

Ratsbeschlüsse zur Bestellung vom 24.11.2020 sowie Verfügung des Direktors des Amtsgerichts Coesfeld vom 28.01.2021 für fünf Jahre bis zum 31.12.2025. 

Rechtsgrundlagen allgemein

Gesetz über die Anerkennung von Gütestellen im Sinne des § 794 Absatz 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung und die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung in Nordhrein-Westfalen (Gütestellen- und Schlichtungsgesetz - GüSchlG NW)

Unterlagen

Pläne, Fotos, Zeichnungen - alles, was den Sachverhalt illustriert und wiedergibt.

Kosten

Die Schiedsfrauen und -männer arbeiten ehrenamtlich. Die rechtssuchenden Bürger haben daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (Porto usw.) zu zahlen.
Bei 50 Euro Kostenvorschuss, wobei i. d. R. ein anteiliger Betrag zurückgezahlt wird, können die Parteien schon einen Vergleich schließen und sich diese Kosten eventuell auch noch teilen. Die endgültigen Kosten setzen sich wie folgt zusammen: 10 Euro Erfolglosigkeitbescheinigung (= Nichteinigung) oder 25 Euro Vereinbarung plus jeweils 0,50 Euro je geschriebene Seite.

Zuständige Stelle

Interne Dienste, Organisation
Markt 8
48653 Coesfeld

Ansprechpartner