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Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe, kurz JGH, betreut Jugendliche ab 14 und Heranwachsende bis 21 Jahre, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.

Zu ihren Aufgaben gehört die Beratung und Begleitung junger Menschen vor, während und nach einem Ermittlungs- oder Strafverfahren. Sie erstellt den Bericht für das Jugendgericht, kann dort geeignete erzieherische Maßnahmen und Hilfen vorschlagen und vermittelt und sie kontrolliert die vom Gericht angeordneten Maßnahmen wie z.B. Sozialstunden, Trainingskurse oder Betreuungsweisungen.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:

Fachbereich Jugend, Familie, Bildung, Freizeit
Bernhard-von Galen-Str.10
II. Obergeschoss
Herr Wilfried Becker (s. Ansprechpartner)
48653 Coesfeld

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe, kurz JGH, betreut Jugendliche ab 14 und Heranwachsende bis 21 Jahre, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.

Zu ihren Aufgaben gehört die Beratung und Begleitung junger Menschen vor, während und nach einem Ermittlungs- oder Strafverfahren. Sie erstellt den Bericht für das Jugendgericht, kann dort geeignete erzieherische Maßnahmen und Hilfen vorschlagen und vermittelt und sie kontrolliert die vom Gericht angeordneten Maßnahmen wie z.B. Sozialstunden, Trainingskurse oder Betreuungsweisungen.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:

Fachbereich Jugend, Familie, Bildung, Freizeit
Bernhard-von Galen-Str.10
II. Obergeschoss
Herr Wilfried Becker (s. Ansprechpartner)
48653 Coesfeld

https://serviceportal.coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/734/show
Jugendhilfeplanung
Bernhard-von-Galen-Straße 10 48653 Coesfeld

Herr

Wilfried

Becker

227 (Stadtschloss, 2. Obergeschoss)

02541 939-2226
wilfried.becker@coesfeld.de

Frau

Mechthild

Stegemann

Verwaltungsbüro Allgemeiner Sozialer Dienst

324 (Stadtschloss, 3. Obergeschoss)

02541 939-2324
mechthild.stegemann@coesfeld.de

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