Header (eigener)
BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Beurkundungen
Das Jugendamt hat geeignete Beamte und Angestellte bestellt, die als Urkundspersonen tätig sind.
Die Urkundsperson beim Jugendamt ist unter anderem befugt,
- die Vaterschaftsanerkennung,
- die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen von Kindern bis zum 21. Lebensjahr sowie Betreuungsunterhalt
- Sorgeerklärungen
zu beurkunden.
Beurkundungen können bei den bestellten Urkundspersonen des Jugendamtes nach Terminvereinbarung erfolgen.
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Beurkundungsgesetz
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Christian Hille
Tel: 02541 939-2319
E-Mail: christian.hille@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
Zuständige Organisationseinheit
- Beurkundungen
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld
Beurkundungen
Das Jugendamt hat geeignete Beamte und Angestellte bestellt, die als Urkundspersonen tätig sind.
Die Urkundsperson beim Jugendamt ist unter anderem befugt,
- die Vaterschaftsanerkennung,
- die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen von Kindern bis zum 21. Lebensjahr sowie Betreuungsunterhalt
- Sorgeerklärungen
zu beurkunden.
Beurkundungen können bei den bestellten Urkundspersonen des Jugendamtes nach Terminvereinbarung erfolgen.
Urkundspersonen des Jugendamtes https://serviceportal.coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/732/show Beurkundungen
001 Bernhard-von-Galen-Straße 10 48653 Coesfeld
Herr
Christian
Hille
319 (Stadtschloss, 3. Obergeschoss)
02541 939-2319
christian.hille@coesfeld.de