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Grundsicherung im Alter

Die Leistungen nach dem SGB XII, für die die Stadt Coesfeld zuständig sind, unterteilen sich in:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Übernahme von Bestattungskosten

Hilfe zum Lebensunterhalt und Leistungen der Grundsicherung setzen einen Antrag voraus.

Benötigte Unterlagen:

  • gültiges Ausweispapier
  • Nachweis der Unterkunftskosten (wenn eine eigene Wohnung bewohnt wird)
  • Nachweise von Einkommen und Vermögen 
  • Nachweis über Unterhaltsvereinbarungen
  • Belege über Versicherungen
  • Leben weitere Personen mit Ihnen im Haushalt so muss auch deren Einkommen und Vermögen nachgewiesen werden.
  • Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Wer kann die Übernahme von Bestattungskosten aus Mitteln der Sozialhilfe beantragen?

Verpflichtete zur Übernahme von Bestattungskosten können einen entsprechenden Antrag stellen, wenn es ihnen nicht zuzumuten ist, diese zu übernehmen. Zur Klärung der Zumutbarkeit ist eine umfangreiche Einkommens- und Vermögensprüfung erforderlich.
Zuständig ist grundsätzlich das Sozialamt des Sterbeortes, es sei denn, dass der Verstorbene Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) erhalten hat. Dann ist der Antrag bei dem jeweiligen Leistungsträger einzureichen.
Verpflichtet zur Kostenübernahme sind in nachfolgend aufgeführter Reihenfolge:

  1. Verpflichtete aus Vertrag
  2. Erben
  3. Fiskus als Erbe
  4. Beschenkte
  5. Unterhaltspflichtige
  6. Vater eines nichtehelichen Kindes

Bitte vereinbaren Sie für Beratung und Antragstellung einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in. So können wir uns für Sie und Ihr Anliegen ausreichend Zeit einplanen.         

Rechtsgrundlagen

allgemein

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

Unterlagen

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheiten

Grundsicherung im Alter

Die Leistungen nach dem SGB XII, für die die Stadt Coesfeld zuständig sind, unterteilen sich in:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Übernahme von Bestattungskosten

Hilfe zum Lebensunterhalt und Leistungen der Grundsicherung setzen einen Antrag voraus.

Benötigte Unterlagen:

  • gültiges Ausweispapier
  • Nachweis der Unterkunftskosten (wenn eine eigene Wohnung bewohnt wird)
  • Nachweise von Einkommen und Vermögen 
  • Nachweis über Unterhaltsvereinbarungen
  • Belege über Versicherungen
  • Leben weitere Personen mit Ihnen im Haushalt so muss auch deren Einkommen und Vermögen nachgewiesen werden.
  • Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Wer kann die Übernahme von Bestattungskosten aus Mitteln der Sozialhilfe beantragen?

Verpflichtete zur Übernahme von Bestattungskosten können einen entsprechenden Antrag stellen, wenn es ihnen nicht zuzumuten ist, diese zu übernehmen. Zur Klärung der Zumutbarkeit ist eine umfangreiche Einkommens- und Vermögensprüfung erforderlich.
Zuständig ist grundsätzlich das Sozialamt des Sterbeortes, es sei denn, dass der Verstorbene Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) erhalten hat. Dann ist der Antrag bei dem jeweiligen Leistungsträger einzureichen.
Verpflichtet zur Kostenübernahme sind in nachfolgend aufgeführter Reihenfolge:

  1. Verpflichtete aus Vertrag
  2. Erben
  3. Fiskus als Erbe
  4. Beschenkte
  5. Unterhaltspflichtige
  6. Vater eines nichtehelichen Kindes

Bitte vereinbaren Sie für Beratung und Antragstellung einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in. So können wir uns für Sie und Ihr Anliegen ausreichend Zeit einplanen.         

  1. Antrag SGB XII-Leistung 410046
  2. Ergänzende Vermögenserklärung 610120
Hilfe zum Lebensunterhalt, SGB XII, Sozialhilfe https://serviceportal.coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/716/show
Seniorenangelegenheiten
Bernhard-von-Galen-Straße 10 48653 Coesfeld

Frau

Rensing

032 (Stadtschloss, Erdgeschoss)

02541 939-2032
reinhild.rensing@coesfeld.de

Herr

Lorson

030 (Stadtschloss, Erdgeschoss)

02541 939-2030
martin.lorson@coesfeld.de

Frau

Vestring

033 (Stadtschloss, Erdgeschoss)

02541 939-2033
ute.vestring@coesfeld.de

Frau

Roters

031 (Stadtschloss, Erdgeschoss)

02541 939-2031
ingrid.roters@coesfeld.de
Unterhalt & SGB XII
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