Die Leistungen nach dem SGB XII, für die die Stadt Coesfeld zuständig sind, unterteilen sich in:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Übernahme von Bestattungskosten

 

Beantragung von Hilfen zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Beantragung erfolgt per Online-Formular:
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Hinweis: Sollte es Ihnen nicht möglich sein, das Online-Formular auszufüllen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit einem unserer Ansprechpartner.

 

Beantragung der Übernahme von Bestattungskosten

Für die Beantragung der Übernahme von Bestattungskosten vereinbaren Sie bitte einen Termin mit einem unserer Ansprechpartner.

Wer kann die Übernahme von Bestattungskosten aus Mitteln der Sozialhilfe beantragen?

Verpflichtete zur Übernahme von Bestattungskosten können einen entsprechenden Antrag stellen, wenn es ihnen nicht zuzumuten ist, diese zu übernehmen. Zur Klärung der Zumutbarkeit ist eine umfangreiche Einkommens- und Vermögensprüfung erforderlich.
Zuständig ist grundsätzlich das Sozialamt des Sterbeortes, es sei denn, dass der Verstorbene Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) erhalten hat. Dann ist der Antrag bei dem jeweiligen Leistungsträger einzureichen.
Verpflichtet zur Kostenübernahme sind in nachfolgend aufgeführter Reihenfolge:

  1. Verpflichtete aus Vertrag
  2. Erben
  3. Fiskus als Erbe
  4. Beschenkte
  5. Unterhaltspflichtige
  6. Vater eines nichtehelichen Kindes

 

Benötigte Unterlagen

  • Gültiges Ausweispapier
  • Nachweis der Unterkunftskosten (wenn eine eigene Wohnung bewohnt wird)
  • Nachweise von Einkommen und Vermögen 
  • Nachweis über Unterhaltsvereinbarungen
  • Belege über Versicherungen
  • Leben weitere Personen mit Ihnen im Haushalt so muss auch deren Einkommen und Vermögen nachgewiesen werden.
  • Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.