Header (eigener)
BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Grundsicherung im Alter
Die Leistungen nach dem SGB XII, für die die Stadt Coesfeld zuständig sind, unterteilen sich in:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Übernahme von Bestattungskosten
Hilfe zum Lebensunterhalt und Leistungen der Grundsicherung setzen einen Antrag voraus.
Benötigte Unterlagen:
- gültiges Ausweispapier
- Nachweis der Unterkunftskosten (wenn eine eigene Wohnung bewohnt wird)
- Nachweise von Einkommen und Vermögen
- Nachweis über Unterhaltsvereinbarungen
- Belege über Versicherungen
- Leben weitere Personen mit Ihnen im Haushalt so muss auch deren Einkommen und Vermögen nachgewiesen werden.
- Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Wer kann die Übernahme von Bestattungskosten aus Mitteln der Sozialhilfe beantragen?
Verpflichtete zur Übernahme von Bestattungskosten können einen entsprechenden Antrag stellen, wenn es ihnen nicht zuzumuten ist, diese zu übernehmen. Zur Klärung der Zumutbarkeit ist eine umfangreiche Einkommens- und Vermögensprüfung erforderlich.
Zuständig ist grundsätzlich das Sozialamt des Sterbeortes, es sei denn, dass der Verstorbene Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) erhalten hat. Dann ist der Antrag bei dem jeweiligen Leistungsträger einzureichen.
Verpflichtet zur Kostenübernahme sind in nachfolgend aufgeführter Reihenfolge:
- Verpflichtete aus Vertrag
- Erben
- Fiskus als Erbe
- Beschenkte
- Unterhaltspflichtige
- Vater eines nichtehelichen Kindes
Bitte vereinbaren Sie für Beratung und Antragstellung einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in. So können wir uns für Sie und Ihr Anliegen ausreichend Zeit einplanen.
Rechtsgrundlagen
allgemein
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
Unterlagen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Rensing
Tel: 02541 939-2032
E-Mail: reinhild.rensing@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Herr Lorson
Tel: 02541 939-2030
E-Mail: martin.lorson@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Frau Vestring
Tel: 02541 939-2033
E-Mail: ute.vestring@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Frau Roters
Tel: 02541 939-2031
E-Mail: ingrid.roters@coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Seniorenangelegenheiten
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld
- Unterhalt & SGB XII
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld
Die Leistungen nach dem SGB XII, für die die Stadt Coesfeld zuständig sind, unterteilen sich in:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Übernahme von Bestattungskosten
Hilfe zum Lebensunterhalt und Leistungen der Grundsicherung setzen einen Antrag voraus.
Benötigte Unterlagen:
- gültiges Ausweispapier
- Nachweis der Unterkunftskosten (wenn eine eigene Wohnung bewohnt wird)
- Nachweise von Einkommen und Vermögen
- Nachweis über Unterhaltsvereinbarungen
- Belege über Versicherungen
- Leben weitere Personen mit Ihnen im Haushalt so muss auch deren Einkommen und Vermögen nachgewiesen werden.
- Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Wer kann die Übernahme von Bestattungskosten aus Mitteln der Sozialhilfe beantragen?
Verpflichtete zur Übernahme von Bestattungskosten können einen entsprechenden Antrag stellen, wenn es ihnen nicht zuzumuten ist, diese zu übernehmen. Zur Klärung der Zumutbarkeit ist eine umfangreiche Einkommens- und Vermögensprüfung erforderlich.
Zuständig ist grundsätzlich das Sozialamt des Sterbeortes, es sei denn, dass der Verstorbene Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) erhalten hat. Dann ist der Antrag bei dem jeweiligen Leistungsträger einzureichen.
Verpflichtet zur Kostenübernahme sind in nachfolgend aufgeführter Reihenfolge:
- Verpflichtete aus Vertrag
- Erben
- Fiskus als Erbe
- Beschenkte
- Unterhaltspflichtige
- Vater eines nichtehelichen Kindes
Bitte vereinbaren Sie für Beratung und Antragstellung einen Termin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in. So können wir uns für Sie und Ihr Anliegen ausreichend Zeit einplanen.
Frau
Rensing
032 (Stadtschloss, Erdgeschoss)
Herr
Lorson
030 (Stadtschloss, Erdgeschoss)
Frau
Vestring
033 (Stadtschloss, Erdgeschoss)
Frau
Roters
031 (Stadtschloss, Erdgeschoss)
Frau
Rensing
032 (Stadtschloss, Erdgeschoss)
Herr
Lorson
030 (Stadtschloss, Erdgeschoss)
Frau
Vestring
033 (Stadtschloss, Erdgeschoss)
Frau
Roters
031 (Stadtschloss, Erdgeschoss)