Bei der Stadt Coesfeld besteht ein Arbeitgeberservice, dessen Aufgabe es ist, direkte Ansprechstelle für Arbeitgeber zu sein. Wir führen Stelle und Arbeitssuchende zusammen.

Weiterhin können Arbeitgebern und Arbeitsuchenden einige Hilfen geboten werden:

  1. Förderung eines Betriebspraktikums
  2. Zahlung eines Eingliederungszuschusses (Zuschuss an Arbeitgeber) für bis zu 12 Monate
  3. Zahlung eines Einstiegsgeldes (Unterstützung von Arbeitsuchenden) bis zu 24 Monate
  4. Qualifizierung und Fortbildung von Arbeitsuchenden um den Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden

 

Rechtsgrundlagen allgemein

  • SGB II