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Arbeitgeberservice in Coesfeld

Bei der Stadt Coesfeld besteht ein Arbeitgeberservice, dessen Aufgabe es ist, direkte Ansprechstelle für Arbeitgeber zu sein. Wir führen Stelle und Arbeitssuchende zusammen.

Weiterhin können Arbeitgebern und Arbeitsuchenden einige Hilfen geboten werden:

  1. Förderung eines Betriebspraktikums
  2. Zahlung eines Eingliederungszuschusses (Zuschuss an Arbeitgeber) für bis zu 12 Monate
  3. Zahlung eines Einstiegsgeldes (Unterstützung von Arbeitsuchenden) bis zu 24 Monate
  4. Qualifizierung und Fortbildung von Arbeitsuchenden um den Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden

 

Rechtsgrundlagen allgemein

  • SGB II

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Arbeitgeberservice in Coesfeld

Bei der Stadt Coesfeld besteht ein Arbeitgeberservice, dessen Aufgabe es ist, direkte Ansprechstelle für Arbeitgeber zu sein. Wir führen Stelle und Arbeitssuchende zusammen.

Weiterhin können Arbeitgebern und Arbeitsuchenden einige Hilfen geboten werden:

  1. Förderung eines Betriebspraktikums
  2. Zahlung eines Eingliederungszuschusses (Zuschuss an Arbeitgeber) für bis zu 12 Monate
  3. Zahlung eines Einstiegsgeldes (Unterstützung von Arbeitsuchenden) bis zu 24 Monate
  4. Qualifizierung und Fortbildung von Arbeitsuchenden um den Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden

 

Rechtsgrundlagen allgemein

  • SGB II
jobcenter Coesfeld, Arbeitslosengeld II, Berufliche Eingliederung https://serviceportal.coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/713/show
Jobcenter und Sozialhilfe
Bernhard-von-Galen-Straße 10 48653 Coesfeld

Frau

Baukelmann

Teamleiterin

120 (Stadtschloss, 1. Obergeschoss)

02541 939-2120
ute.baukelmann@coesfeld.de

Frau

Brinkschulte

122 (Stadtschloss, 1. Obergeschoss)

02541 939-2122
team3.jobcenter@coesfeld.de

Frau

Krettek

124 (Stadtschloss, 1. Obergeschoss)

02541 939-2124
team3.jobcenter@coesfeld.de

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