Allgemeiner Hinweis
Die Dienststellen der Stadt Coesfeld sind für Sie da: Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder online über das Serviceportal.
Zentrale Rufnummer: 02541 / 939-0
Sie haben Fragen zum Thema "Corona"? Unsere Telefon-Hotline ist für Sie da unter Tel. 02541 / 939-2000 von montags bis donnerstags 8 bis 12.30 und 14 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 12.30 Uhr.
Bitte unterstützen Sie uns weiterhin, damit wir gemeinsam eine Ausbreitung des Coronavirus verhindern!
Das Bürgerbüro im Rathaus ist nur noch telefonisch, auf digitalem Wege und per Post erreichbar: montags bis freitags von 8 bis 12.30 Uhr 14 bis 18 Uhr, samstags von 10 bis 12 Uhr, Tel: 939-1000.
Auch die übrigen Bereiche reduzieren persönliche Kontakte soweit es geht. Bitte nehmen Sie Kontakte telefonisch oder per Mail auf, hier finden Sie eine Liste unserer Services und der direkten Ansprechpersonen.
Alle Informationen auch auf www.coesfeld.de/corona.
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Jobcenter Coesfeld
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Der Kreis Coesfeld hat als zugelassener Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld zur Durchführung der damit verbundenen Aufgaben herangezogen und beteiligt.
Im
Jobcenter der Stadt Coesfeld
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld
werden deshalb die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Coesfeld in den Angelegenheiten des SGB II betreut.
Aufgaben und Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt, unabhängig von der Grundsicherung, aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.
Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen.
Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind insbesondere darauf auszurichten, dass
- durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird,
- die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird,
- geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten entgegengewirkt wird,
- die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden,
- behindertenspezifische Nachteile überwunden werden,
- Anreize zur Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit geschaffen und aufrechterhalten werden.
Nach dem Grundsatz des Fördern und Forderns ist die Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit das oberste Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen deshalb ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhaltes für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen und aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen.
Die Grundsicherung für Arbeit umfasst
- Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Weitere Informationen und Downloads beim
Kontakt:
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind antragsabhängig. Sie werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht.
Wenn Sie einen Antrag stellen wollen oder Änderungen, die für den Leistungsbezug und die Eingliederung in Arbeit wichtig sind, mitteilen möchten, sprechen Sie bitte telefonisch einen Termin ab, damit wir für Sie und Ihr Anliegen genügend Zeit einplanen können.
Ohne Terminvereinbarung sind wir für Sie donnerstags in der Zeit von 14:00 - 18:00 Uhr zu sprechen.
Ihre Ansprechpartner sind nach Teams und Buchstaben organisiert:
Team 01: Buchstabenbereich A - Meq
Herr Bußmann
Frau Elkemann
Herr Kaenders
Frau Schlerkmann
Frau Staudinger
Herr Medding
Frau Krabbe
Team 02: Buchstabenbereich Mer - Z
Frau Enseling
Frau Berks
Frau Brinkschulte
Herr Flenker
Frau Baukelmann
Team 03: Flüchtlinge im SGB II
Herr Thoma
Herr Trikole
Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner finden Sie am Ende dieser Seite.
Rechtsgrundlagen allgemein
SGB II
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Klaus Bußmann
Teamleiter
Tel: 02541 939-2120
E-Mail: klaus.bussmann@coesfeld.de
- Frau Marion Elkemann
Tel: 02541 939-2121
E-Mail: marion.elkemann@coesfeld.de
- Herr Fabian Kaenders
Tel: 02541 939-2122
E-Mail: fabian.kaenders@coesfeld.de
- Frau Andrea Schlerkmann
Tel: 02541 939-2123
E-Mail: andrea.schlerkmann@coesfeld.de
- Frau Lisa Staudinger
Tel: 02541 939-2124
E-Mail: lisa.staudinger@coesfeld.de
- Herr Christoph Medding
Tel: 02541 939-2125
E-Mail: christoph.medding@coesfeld.de
- Frau Lara Krabbe
Tel: 02541 939-2126
E-Mail: lara.krabbe@coesfeld.de
- Herr Anton Trikole
Tel: 02541 939-2131
E-Mail: anton.trikole@coesfeld.de
- Frau Jana Berks
Tel: 02541 939-2128
E-Mail: jana.berks@coesfeld.de
- Frau Cordula Brinkschulte
Tel: 02541 939-2108
E-Mail: cordula.brinkschulte@coesfeld.de
- Herr Marco Flenker
Tel: 02541 939-2130
E-Mail: marco.flenker@coesfeld.de
- Frau Ute Baukelmann
Tel: 02541 939-2107
E-Mail: ute.baukelmann@coesfeld.de
- Frau Julia Enseling
Tel: 02541 939-2127
E-Mail: julia.enseling@coesfeld.de
- Frau Tanja Krettek
Tel: 02541 939-2109
E-Mail: tanja.krettek@coesfeld.de
- Herr Stefan Thoma
Tel: 02541 939-2129
E-Mail: stefan.thoma@coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- Jobcenter Coesfeld
Bernhard-von-Galen-Str. 10
48653 Coesfeld