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Vormundschaft
Ein Vormund ist der rechtliche Vertreter eines Kindes anstelle der Eltern.
Die Bestellung des Vormundes erfolgt durch das Vormundschaftsgericht.
Der Vormund sorgt für das Wohlergehen des Kindes, verwaltet zum Beispiel das Geld bis das Kind 18 Jahre alt ist oder sorgt dafür, dass das Kind in einem geeigneten Heim einer geeigneten Pflegefamilie oder in einer betreuten Wohnung leben kann.
Ein Minderjähriger erhält einen Vormund, wenn
Die Bestellung des Vormundes erfolgt durch das Vormundschaftsgericht.
Der Vormund sorgt für das Wohlergehen des Kindes, verwaltet zum Beispiel das Geld bis das Kind 18 Jahre alt ist oder sorgt dafür, dass das Kind in einem geeigneten Heim einer geeigneten Pflegefamilie oder in einer betreuten Wohnung leben kann.
Ein Minderjähriger erhält einen Vormund, wenn
- er nicht unter elterlicher Sorge steht,
- die Eltern nicht berechtigt sind, den Minderjährigen in persönlichen und finanziellen Angelegenheiten zu vertreten oder
- sein Familienstand nicht zu ermitteln ist.
Rechtsgrundlagen allgemein
Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Mareike Zeitel
Tel: 02541 939-2320
E-Mail: mareike.zeitel@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Herr Christian Hille
Tel: 02541 939-2319
E-Mail: christian.hille@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
Zuständige Organisationseinheit
- Vormundschaft/Beistandschaft
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld
Vormundschaft Ein Vormund ist der rechtliche Vertreter eines Kindes anstelle der Eltern.
Die Bestellung des Vormundes erfolgt durch das Vormundschaftsgericht.
Der Vormund sorgt für das Wohlergehen des Kindes, verwaltet zum Beispiel das Geld bis das Kind 18 Jahre alt ist oder sorgt dafür, dass das Kind in einem geeigneten Heim einer geeigneten Pflegefamilie oder in einer betreuten Wohnung leben kann.
Ein Minderjähriger erhält einen Vormund, wenn
Die Bestellung des Vormundes erfolgt durch das Vormundschaftsgericht.
Der Vormund sorgt für das Wohlergehen des Kindes, verwaltet zum Beispiel das Geld bis das Kind 18 Jahre alt ist oder sorgt dafür, dass das Kind in einem geeigneten Heim einer geeigneten Pflegefamilie oder in einer betreuten Wohnung leben kann.
Ein Minderjähriger erhält einen Vormund, wenn
- er nicht unter elterlicher Sorge steht,
- die Eltern nicht berechtigt sind, den Minderjährigen in persönlichen und finanziellen Angelegenheiten zu vertreten oder
- sein Familienstand nicht zu ermitteln ist.
Rechtsgrundlagen allgemein
Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Vormundschaft/Beistandschaft
001 Bernhard-von-Galen-Straße 10 48653 Coesfeld
Frau
Mareike
Zeitel
320 (Verwaltungsgebäude, 2. Obergeschoss)
02541 939-2320
mareike.zeitel@coesfeld.de
Herr
Christian
Hille
319 (Stadtschloss, 3. Obergeschoss)
02541 939-2319
christian.hille@coesfeld.de