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Pflegschaften

Wenn den Eltern nur ein Teil ihrer elterlichen Verantwortung entzogen wurde, zum Beispiel Hilfen zur Erziehung zu beantragen oder darüber zu bestimmen wo das Kind lebt, spricht man von Pflegschaft oder Ergänzungspflegschaft. Der Pfleger ist der rechtliche Vertreter des Kindes nur in bestimmten Angelegenheiten, er tritt ergänzend neben die Eltern.

Rechtsgrundlagen allgemein

Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Pflegschaften

Wenn den Eltern nur ein Teil ihrer elterlichen Verantwortung entzogen wurde, zum Beispiel Hilfen zur Erziehung zu beantragen oder darüber zu bestimmen wo das Kind lebt, spricht man von Pflegschaft oder Ergänzungspflegschaft. Der Pfleger ist der rechtliche Vertreter des Kindes nur in bestimmten Angelegenheiten, er tritt ergänzend neben die Eltern.

Rechtsgrundlagen allgemein

Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Ergänzungspflegschaften https://serviceportal.coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/673/show
Vormundschaft/Beistandschaft
Bernhard-von-Galen-Straße 10 48653 Coesfeld

Frau

Mareike

Zeitel

320 (Verwaltungsgebäude, 2. Obergeschoss)

02541 939-2320
mareike.zeitel@coesfeld.de

Frau

Anika

Wienker

02541 939-1967
anika.wienker@coesfeld.de

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