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Hilfen für Nichtsesshafte und Obdachlose

Nichtseßhafte

Menschen, die ohne gesicherte Lebensgrundlage sind und sich bewusst nicht an einem Ort niederlassen wollen, werden als Nichtseßhafte bezeichnet.

Nichtseßhafte, die nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen verfügen können folgende Leistungen erhalten:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) für nicht Erwerbsfähige
  • Arbeitslosengeld II im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II)
  • Angebot zur Unterbringung in einer Einrichtung zur Wohnungslosenhilfe

 

Obdachlose

Personen, die ungewollt unmittelbar vom Wohnungsverlust bedroht sind oder vorübergehend ohne feste Unterkunft leben werden unter dem Begriff der Obdachlosen zusammengefasst.


Nach dem Ordnungsbehördengesetz haben die Ordnungsbehörden die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Sie können hierzu die erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Drohende und auch bestehende Obdachlosigkeit bedeutet eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit, da ohne Obdach Leben und Gesundheit bedroht sind.

 

Obdachlose haben unter Einsatz des eigenen Einkommens und Vermögens sowie familiärer Bindungen die Obdachlosigkeit zu beseitigen. Diese kann durch vorübergehendes Wohnen bei Freunden oder Verwandten aber auch durch Anmieten von Wohnraum (Apartment, Wohnung, Hotelzimmer) erfolgen. Stehen nachweislich keine Möglichkeiten zur Verfügung, können folgende Hilfen angeboten werden:

 

  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) für nicht Erwerbsfähige
  • Arbeitslosengeld II im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II)
  • Angebot zur Unterbringung in einer Einrichtung zur Wohnungslosenhilfe.


Weiterführende Links: 

http:www.bag-wohnungslosenhilfe.de

 

http://www.kreis-coesfeld.de/gusadress/output/wegweiserthemenobdachlosigkeit_wohnungslosigkeitangebotsformwohnheim.htm

 

Rechtsgrundlagen allgemein

SGB II SGB XII

Unterlagen

Gültiger Personalausweis

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Hilfen für Nichtsesshafte und Obdachlose

Nichtseßhafte

Menschen, die ohne gesicherte Lebensgrundlage sind und sich bewusst nicht an einem Ort niederlassen wollen, werden als Nichtseßhafte bezeichnet.

Nichtseßhafte, die nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen verfügen können folgende Leistungen erhalten:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) für nicht Erwerbsfähige
  • Arbeitslosengeld II im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II)
  • Angebot zur Unterbringung in einer Einrichtung zur Wohnungslosenhilfe

 

Obdachlose

Personen, die ungewollt unmittelbar vom Wohnungsverlust bedroht sind oder vorübergehend ohne feste Unterkunft leben werden unter dem Begriff der Obdachlosen zusammengefasst.


Nach dem Ordnungsbehördengesetz haben die Ordnungsbehörden die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Sie können hierzu die erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Drohende und auch bestehende Obdachlosigkeit bedeutet eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit, da ohne Obdach Leben und Gesundheit bedroht sind.

 

Obdachlose haben unter Einsatz des eigenen Einkommens und Vermögens sowie familiärer Bindungen die Obdachlosigkeit zu beseitigen. Diese kann durch vorübergehendes Wohnen bei Freunden oder Verwandten aber auch durch Anmieten von Wohnraum (Apartment, Wohnung, Hotelzimmer) erfolgen. Stehen nachweislich keine Möglichkeiten zur Verfügung, können folgende Hilfen angeboten werden:

 

  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) für nicht Erwerbsfähige
  • Arbeitslosengeld II im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II)
  • Angebot zur Unterbringung in einer Einrichtung zur Wohnungslosenhilfe.


Weiterführende Links: 

http:www.bag-wohnungslosenhilfe.de

 

http://www.kreis-coesfeld.de/gusadress/output/wegweiserthemenobdachlosigkeit_wohnungslosigkeitangebotsformwohnheim.htm

 

Rechtsgrundlagen allgemein

SGB II SGB XII
Gültiger Personalausweis Obdachlose, Wohnungslose, Nichtsesshafte https://serviceportal.coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/657/show
Team Geflüchtete und Obdachlosigkeit
Bernhard-von-Galen-Straße 10 48653 Coesfeld

Herr

Schulze Egberding

022 (Stadtschloss, Erdgeschoss)

02541 939-2022
gefluechtete@coesfeld.de

Herr

Demes

022 (Stadtschloss, Erdgeschoss)

02541 939-2522
gefluechtete@coesfeld.de

Herr

Darcin

Teamleiter

420 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)

02541 939-2023
gefluechtete@coesfeld.de

Herr

Schlüter

25 (Stadtschloss Erdgeschoss)

02541 939-1943
gefluechtete@coesfeld.de

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