Allgemeiner Hinweis
Die Dienststellen der Stadt Coesfeld sind für Sie da: Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder online über das Serviceportal.
Zentrale Rufnummer: 02541 / 939-0
Sie haben Fragen zum Thema "Corona"? Unsere Telefon-Hotline ist für Sie da unter Tel. 02541 / 939-2000 von montags bis donnerstags 8 bis 12.30 und 14 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 12.30 Uhr.
Bitte unterstützen Sie uns weiterhin, damit wir gemeinsam eine Ausbreitung des Coronavirus verhindern!
Das Bürgerbüro im Rathaus ist nur noch telefonisch, auf digitalem Wege und per Post erreichbar: montags bis freitags von 8 bis 12.30 Uhr 14 bis 18 Uhr, samstags von 10 bis 12 Uhr, Tel: 939-1000.
Auch die übrigen Bereiche reduzieren persönliche Kontakte soweit es geht. Bitte nehmen Sie Kontakte telefonisch oder per Mail auf, hier finden Sie eine Liste unserer Services und der direkten Ansprechpersonen.
Alle Informationen auch auf www.coesfeld.de/corona.
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Förderung der freiwilligen Rückkehr
Durch die Bundesregierung und die Bundesländer wird die freiwillige Rückkehr in das Heimatland oder die Weiterwanderung in ein Drittland finanziell durch das REAG/GARP-Programm unterstützt.
REAG: Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany
GARP: Gouvernment Assistent Repatriation Programme Beauftragt mit der Durchführung wurde IOM (International Organzation for Migration)
IOM
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Tel.: 0911/43000
E-Mail: IOM-Germany@iom.int
Internet: http://www.iom.int/
Das REAG/GARP-Programm ist ein humanitäres Hilfsprogramm. Es fördert die freiwillige Rückkehr und Weiterwanderung, bietet Starthilfen und dient der Steuerung von Migrationsbewegungen.
Wer kann die REAG/GARP-Hilfe in Anspruch nehmen?
- Leistungsberechtigte nach § 1 AsylBLG
- Anerkannte Flüchtlinge
- Ausländer, denen der Aufenthalt aus völkerrechtlichen, politischen oder humanitären Gründen gewährt worden ist
- Opfer von Zwangsprostitution oder Menschenhandel
Unterlagen
Dem REAG/GARP-Antrag müssen folgende Dokumente beigefügt werden:
- Kopie eines Einreisedokuments (Reisepass oder Passersatzpapier)
- Gegebenenfalls eine Kopie des Transitvisums, wenn ein Land im Transit bereist wird
- Visum für Weiterwanderer, die in einen Drittstaat reisen
- Kopie des gültigen Aufenthaltsdokuments (Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltsbefugnis) oder einer Duldung bzw. Grenzübertrittsbescheinigung
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Hubert Schulze Egberding
Tel: 02541 939-2022
E-Mail: hubert.schulzeegberding@coesfeld.de
- Herr Andreas Kolm
Teamleiter
Tel: 02541 939-2023
E-Mail: andreas.kolm@coesfeld.de
- Herr Jan Demes
Tel: 02541 939-2522
E-Mail: jan.demes@coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- Flüchtlinge / Unterkünfte, Wohnen / BuT
Bernhard-von-Galen-Str. 10
48653 Coesfeld