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Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss um angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu ermöglichen.
Wohngeld muss beantragt werden.
Weitere Informationen zum Wohngeld:
https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld
Wichtig: Antrag rechtzeitig erneuern
Der Antrag auf Wohngeld gilt nur für begrenzte Zeit. Der Antrag muss von Ihnen rechtzeitig vor Ablauf dieser Zeit neu gestellt werden. Wenn das nicht gemacht wird, kann es sein, dass Sie in der Zeit zwischen zwei Anträgen kein Wohngeld erhalten. Wir empfehlen, den neuen Antrag ungefähr zwei Monate vor dem Ablauf des vorherigen Antrags zu stellen.
Wohngeld online beantragen
Der folgende Link führt zum Wohngeldrechner und zum Wohngeldantrag:
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW
Es wird zunächst berechnet, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch Ihr Anspruch auf Wohngeld ist. Danach können Sie digital und ohne Papier einen Wohngeldantrag stellen.
Wohngeld in Papierform beantragen
Möglicherweise möchten Sie keinen Online-Antrag stellen. Wenn Sie den Link unter „Wohngeld online beantragen“ öffnen, finden Sie deshalb auch Anträge, die Sie ausdrucken können. Die ausgefüllten Papieranträge können Sie uns dann per Post schicken oder persönlich bei uns vorbeibringen.
Unsere Adresse finden Sie auf der Kontaktseite des Fachteams Wohnen, Bildung und Teilhabe
Hilfe bei weiteren Fragen
Wenden Sie sich an die für Ihren Nachnamen zuständige Person:
- Buchstaben A bis H: Frau Hartmer-Blome
- Buchstaben I bis N: Frau Wiesner
- Buchstaben O bis Z: Herr Niewerth
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Wiesner
Tel: 02541 939-2025
E-Mail: wohngeldstelle@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Herr Niewerth
Tel: 02541 939-2024
E-Mail: wohngeldstelle@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Frau Hartmer-Blome
Tel: 02541 939-2026
E-Mail: wohngeldstelle@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
Zuständige Organisationseinheit
- Fachteam Wohnen, Bildung und Teilhabe
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld
E-Mail: but@coesfeld.de
Wohngeld muss beantragt werden.
Weitere Informationen zum Wohngeld:
https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld
Wichtig: Antrag rechtzeitig erneuern
Der Antrag auf Wohngeld gilt nur für begrenzte Zeit. Der Antrag muss von Ihnen rechtzeitig vor Ablauf dieser Zeit neu gestellt werden. Wenn das nicht gemacht wird, kann es sein, dass Sie in der Zeit zwischen zwei Anträgen kein Wohngeld erhalten. Wir empfehlen, den neuen Antrag ungefähr zwei Monate vor dem Ablauf des vorherigen Antrags zu stellen.
Wohngeld online beantragen
Der folgende Link führt zum Wohngeldrechner und zum Wohngeldantrag:
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW
Es wird zunächst berechnet, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch Ihr Anspruch auf Wohngeld ist. Danach können Sie digital und ohne Papier einen Wohngeldantrag stellen.
Wohngeld in Papierform beantragen
Möglicherweise möchten Sie keinen Online-Antrag stellen. Wenn Sie den Link unter „Wohngeld online beantragen“ öffnen, finden Sie deshalb auch Anträge, die Sie ausdrucken können. Die ausgefüllten Papieranträge können Sie uns dann per Post schicken oder persönlich bei uns vorbeibringen.
Unsere Adresse finden Sie auf der Kontaktseite des Fachteams Wohnen, Bildung und Teilhabe
Hilfe bei weiteren Fragen
Wenden Sie sich an die für Ihren Nachnamen zuständige Person:
- Buchstaben A bis H: Frau Hartmer-Blome
- Buchstaben I bis N: Frau Wiesner
- Buchstaben O bis Z: Herr Niewerth
Frau
Wiesner
025 (Stadtschloss, Erdgeschoss)
Herr
Niewerth
024 (Stadtschloss, Erdgeschoss)
Frau
Hartmer-Blome
026 (Stadtschloss, Erdgeschoss)