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Zweckentfremdung von Wohnraum (öffentlich gefördertem)
Zweckentfremdung von öffentlich gefördertem Wohnraum
Soll Wohnraum einer anderen Nutzung zugeführt werden, z.B. Büro-, Gewerbe- oder freiberuflicher Nutzung, wird in vielen Fällen neben der "Baugenehmigung zur Nutzungsänderung" eine "Zweckentfremdungsgenehmigung" benötigt. Dies gilt auch bei Abriss oder Leerstand von Wohnraum.
Die Genehmigung wird von der Stadt Coesfeld, Fachbereich 50 Ordnung und Soziales, ausgestellt und kann nur bei Vorliegen eines vorrangigen öffentlichen oder eines überwiegend berechtigten Interesses erteilt werden. Im Falle einer Genehmigung wird in der Regel die Rückzahlung der auf die Wohnung entfallenden öffentlichen Mittel sowie die Zahlung einer Abstandssumme verlangt.
Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch - Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Bitte beachten Sie dabei unsere Zuständigkeitsaufteilung nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens:
A - F Christa Wiesner Tel. 02541/939 - 2024 Zimmer 24
G - J Elisabeth Hartmer-Blome Tel. 02541/939 - 2524 Zimmer 24
K - Z Ingrid Roters Tel. 02541/939 - 2026 Zimmer 26
Unterlagen
Der Antrag ist vom Mieter, Pächter bzw. Eigentümer des Wohnraumes formlos zu stellen. Bitte nehmen Sie vor Antragstellung Kontakt mit Ihrer Ansprechpartnerin im Fachteam Wohnen auf.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Christa Wiesner
Tel: 02541 939-2025
E-Mail: christa.wiesner@coesfeld.de
- Herr Jan Niewerth
Tel: 02541 939-2024
E-Mail: jan.niewerth@coesfeld.de
- Frau Elisabeth Hartmer-Blome
Tel: 02541 939-2026
E-Mail: elisabeth.hartmer-blome@coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- Wohnen / BuT
Bernhard-von-Galen-Str. 10
48653 Coesfeld
Zweckentfremdung von Wohnraum (öffentlich gefördertem)
Zweckentfremdung von öffentlich gefördertem Wohnraum
Soll Wohnraum einer anderen Nutzung zugeführt werden, z.B. Büro-, Gewerbe- oder freiberuflicher Nutzung, wird in vielen Fällen neben der "Baugenehmigung zur Nutzungsänderung" eine "Zweckentfremdungsgenehmigung" benötigt. Dies gilt auch bei Abriss oder Leerstand von Wohnraum.
Die Genehmigung wird von der Stadt Coesfeld, Fachbereich 50 Ordnung und Soziales, ausgestellt und kann nur bei Vorliegen eines vorrangigen öffentlichen oder eines überwiegend berechtigten Interesses erteilt werden. Im Falle einer Genehmigung wird in der Regel die Rückzahlung der auf die Wohnung entfallenden öffentlichen Mittel sowie die Zahlung einer Abstandssumme verlangt.
Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch - Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Bitte beachten Sie dabei unsere Zuständigkeitsaufteilung nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens:
A - F Christa Wiesner Tel. 02541/939 - 2024 Zimmer 24
G - J Elisabeth Hartmer-Blome Tel. 02541/939 - 2524 Zimmer 24
K - Z Ingrid Roters Tel. 02541/939 - 2026 Zimmer 26
Der Antrag ist vom Mieter, Pächter bzw. Eigentümer des Wohnraumes formlos zu stellen. Bitte nehmen Sie vor Antragstellung Kontakt mit Ihrer Ansprechpartnerin im Fachteam Wohnen auf. Wohnen https://serviceportal.coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/650/show
Zweckentfremdung von öffentlich gefördertem Wohnraum
Soll Wohnraum einer anderen Nutzung zugeführt werden, z.B. Büro-, Gewerbe- oder freiberuflicher Nutzung, wird in vielen Fällen neben der "Baugenehmigung zur Nutzungsänderung" eine "Zweckentfremdungsgenehmigung" benötigt. Dies gilt auch bei Abriss oder Leerstand von Wohnraum.
Die Genehmigung wird von der Stadt Coesfeld, Fachbereich 50 Ordnung und Soziales, ausgestellt und kann nur bei Vorliegen eines vorrangigen öffentlichen oder eines überwiegend berechtigten Interesses erteilt werden. Im Falle einer Genehmigung wird in der Regel die Rückzahlung der auf die Wohnung entfallenden öffentlichen Mittel sowie die Zahlung einer Abstandssumme verlangt.
Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch - Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Bitte beachten Sie dabei unsere Zuständigkeitsaufteilung nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens:
A - F Christa Wiesner Tel. 02541/939 - 2024 Zimmer 24
G - J Elisabeth Hartmer-Blome Tel. 02541/939 - 2524 Zimmer 24
K - Z Ingrid Roters Tel. 02541/939 - 2026 Zimmer 26
Der Antrag ist vom Mieter, Pächter bzw. Eigentümer des Wohnraumes formlos zu stellen. Bitte nehmen Sie vor Antragstellung Kontakt mit Ihrer Ansprechpartnerin im Fachteam Wohnen auf. Wohnen https://serviceportal.coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/650/show
Wohnen / BuT
001 Bernhard-von-Galen-Str. 10 48653 Coesfeld
Frau
Christa
Wiesner
025 (Stadtschloss, Erdgeschoss)
02541 939-2025
christa.wiesner@coesfeld.de
Herr
Jan
Niewerth
024 (Stadtschloss, Erdgeschoss)
02541 939-2024
jan.niewerth@coesfeld.de
Frau
Elisabeth
Hartmer-Blome
026 (Stadtschloss, Erdgeschoss)
02541 939-2026
elisabeth.hartmer-blome@coesfeld.de