Für Baudarlehen des Landes NRW, die für selbst genutztem Wohneigentum in Anspruch genommen wurden, hebt die NRW.BANK nach einem festgelegten Zeitraum den Zinssatz an.

Die NRW.BANK kann den Zinssatz wieder senken, wenn die Darlehensnehmer mit einer Bescheinigung nachweisen, dass der Haushalt, der die Wohnung nutzt, bestimmte Einkommensvoraussetzungen erfüllt.

Mit dieser Bescheinigung wird nachgewiesen, um wieviel Prozent die Einkommensgrenze der sozialen Wohnraumförderung NRW über- ober unterschritten wird.

Einzelheiten zu den Voraussetzungen, die für eine Zinssenkung erfüllt sein müssen, ergeben sich aus dem jeweiligen Darlehensvertrag und aus dem Schreiben, mit dem die NRW.BANK die Zinserhöhung ankündigt.

Weitere Informationen finden Sie unter:
NRW.BANK - Verzinsung von Darlehen für selbst genutztes Wohneigentum

Unterlagen

Für den Zinssenkungsantrag werden benötigt:

  • Formeller Antrag auf Zinssenkung
  • Mitteilung der NRW-Bank über den Zeitpunkt der Zinserhöhung  
  • Pass bei ausländischen Staatsangehörigen und dessen Familienangehörigen ab dem 16. Lebensjahr 
  • Einkommenserklärung
  • Einkommensnachweise (zum Beispiel Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Bescheid über SGB II-Leistungen, Arbeitslosengeldbescheid)
  • Für Kinder ab dem 16. Lebensjahr ist eine Schulbescheinigung erforderlich

Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich in einem Beratungsgespräch.

Besonderheiten

Wie kann ich den Antrag stellen?

Den Antrag können Sie persönlich oder schriftlich bei der Stadt Coesfeld, Bernhard-von-Galen-Straße 10, Fachbereich 50 Ordnung und Soziales, innerhalb der Sprechzeiten stellen. 

Formulare

 

Kosten

Die Gebühr für die Ausstellung der Bescheinigung beträgt maximal 20 EUR.