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Wohnberechtigungsschein (WBS)
Wohnberechtigungsschein (WBS)
Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt dazu, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Den Wohnberechtigungsschein können Personen bekommen, die die Einkommensgrenze der sozialen Wohnraumföderung NRW nicht überschreiten.
Es gibt zwei unterschiedliche Arten eines Wohnberechtigungsscheines: Den allgemeinen und den gezielten WBS. Der allgemeine WBS berechtigt zum Bezug einer entsprechenden Wohnung, die bei Antragstellung noch nicht feststeht. Der gezielte WBS berechtigt zum Bezug einer im WBS aufgeführten Wohnung.
Wer zählt zum Haushalt?
Alle Personen, die zusammen wohnen, zählen zum Haushalt.
Haushaltsangehörige sind auch Personen die alsbald - in der Regel innerhalb von 6 Monaten - dem Haushalt angehören werden. Deshalb gilt auch jedes Kind als haushaltsangehörig, dessen Geburt nach ärztlicher Bescheinigung oder Mutterpass erwartet wird.
Als nicht mehr haushaltsanghörig gelten Personen, die alsbald - in der Regel innerhalb von 6 Monaten - aus dem Haushalt ausscheiden werden.
Von welchen Faktoren hängt die Ausstellung eines WBS ab?
- von der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Personen
- von der Wohnungsgröße
- von der Höhe des Gesamteinkommens
Wie lange ist ein WBS gültig?
Ein WBS ist jeweils für ein Jahr gültig.
Unterlagen
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden ?
- Verdienstnachweise der letzten zwölf Monate,
- Rentenbescheide,
- Leistungsbescheide der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters über Arbeitslosengeld I oder II,
- Einkommensteuerbescheid (bei erhöhten Werbungskosten),
- Bescheinigung der Krankenkasse bei Bezug von Kranken- oder Mutterschaftsgeld,
- BAföG-Bescheid,
- Ausbildungsvertrag,
- Nachweis über empfangene oder zu zahlende Unterhaltsleistungen
Wie kann ich den Antrag stellen?
Den Antrag können Sie persönlich oder schriftlich bei der Stadt Coesfeld, Bernhard-von-Galen-Straße 10, Fachbereich 50 Ordnung und Soziales stellen.
Formulare
Kosten
Die Ausstellung eines WBS kostet 10,00 - 20,00 €.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Hartmer-Blome
Tel: 02541 939-2026
E-Mail: wohngeldstelle@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Herr Niewerth
Tel: 02541 939-2024
E-Mail: wohngeldstelle@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Frau Pöpping
Tel: 02541 939-1914
E-Mail: wohngeldstelle@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
Zuständige Organisationseinheit
- Team Wohnen, Bildung und Teilhabe
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld
E-Mail: but@coesfeld.de
Wohnberechtigungsschein (WBS)
Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt dazu, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Den Wohnberechtigungsschein können Personen bekommen, die die Einkommensgrenze der sozialen Wohnraumföderung NRW nicht überschreiten.
Es gibt zwei unterschiedliche Arten eines Wohnberechtigungsscheines: Den allgemeinen und den gezielten WBS. Der allgemeine WBS berechtigt zum Bezug einer entsprechenden Wohnung, die bei Antragstellung noch nicht feststeht. Der gezielte WBS berechtigt zum Bezug einer im WBS aufgeführten Wohnung.
Wer zählt zum Haushalt?
Alle Personen, die zusammen wohnen, zählen zum Haushalt.
Haushaltsangehörige sind auch Personen die alsbald - in der Regel innerhalb von 6 Monaten - dem Haushalt angehören werden. Deshalb gilt auch jedes Kind als haushaltsangehörig, dessen Geburt nach ärztlicher Bescheinigung oder Mutterpass erwartet wird.
Als nicht mehr haushaltsanghörig gelten Personen, die alsbald - in der Regel innerhalb von 6 Monaten - aus dem Haushalt ausscheiden werden.
Von welchen Faktoren hängt die Ausstellung eines WBS ab?
- von der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Personen
- von der Wohnungsgröße
- von der Höhe des Gesamteinkommens
Wie lange ist ein WBS gültig?
Ein WBS ist jeweils für ein Jahr gültig.
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden ?
- Verdienstnachweise der letzten zwölf Monate,
- Rentenbescheide,
- Leistungsbescheide der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters über Arbeitslosengeld I oder II,
- Einkommensteuerbescheid (bei erhöhten Werbungskosten),
- Bescheinigung der Krankenkasse bei Bezug von Kranken- oder Mutterschaftsgeld,
- BAföG-Bescheid,
- Ausbildungsvertrag,
- Nachweis über empfangene oder zu zahlende Unterhaltsleistungen
Wie kann ich den Antrag stellen?
Den Antrag können Sie persönlich oder schriftlich bei der Stadt Coesfeld, Bernhard-von-Galen-Straße 10, Fachbereich 50 Ordnung und Soziales stellen.
Formulare
Die Ausstellung eines WBS kostet 10,00 - 20,00 €.
WBS https://serviceportal.coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/637/showFrau
Hartmer-Blome
032 (Stadtschloss, Erdgeschoss)
Herr
Niewerth
030 (Stadtschloss, Erdgeschoss)
Frau
Pöpping
033 (Stadtschloss, Erdgeschoss)