Wer ist schwerbehindert ?

Schwerbehinderte Menschen im Sinne des SGB IX sind Menschen

  • bei denen ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vorliegt
  • bei denen die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder  seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

          Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung
          zu erwarten ist ( § 2 Abs. 1 SGB IX).

  • die ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre
    Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 SGB IX
    rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches (Bundesre-
    publik Deutschland) haben ( § 2 Abs. 2 SGB IX).   

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Jeder behinderte Mensch kann (aber muss nicht) bei dem für seinen Wohnsitz zuständigen Unteren Gesundheitsbehörde (Kreis Coesfeld) einen Antrag stellen. Damit werden drei Ziele verfolgt:

  • die Feststellung der Behinderung und ihrer Schwere (GdB)
  • der Nachweis bestimmter gesundheitlicher Merkmale zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen
  • die Ausstellung eines Ausweises zur Wahrnehmung von Rechten und Nachteilsausgleichen.

Den Antrag können auch die Erziehungsberechtigten oder Bevollmächtigte ( Vollmacht) stellen. Im Besitz befindliche medizinische Unterlagen sollten Sie sofort hinzufügen.

 


Welche Anträge können gestellt werden?

Erstantrag

Einen Erstantrag nach dem SGB IX stellen Sie wenn:

  • eine Behinderung erstmalig festgestellt werden soll
  • der Grad der Behinderung festgestellt werden soll
  • der Ausweis neu ausgestellt werden soll
  • weitere gesundheitliche Merkmale festgestellt werden sollen


Änderungsantrag

Einen Änderungsantrag nach dem SGB IX stellen Sie, wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat. Sie können  einen höheren Grad der Behinderung und die Eintragung weiterer gesundheitlicher Merkmale beantragen.


Gültigkeitsverlängerung

Die Gültigkeitsverlängerung erfolgt durch die Stadtverwaltung Coesfeld.
Mindestens ein Verlängerungsfeld muss noch frei sein. Ist dies nicht der Fall, muss der Antrag von dort zur weiteren Bearbeitung an die Untere Gesundheitsbehörde beim Kreis Coesfeld abgegeben werden

 


Wo kann der Antrag gestellt werden?

Sämtliche Antragsvordrucke sind bei der Stadtverwaltung Coesfeld - Bürgerbüro -, Markt 8, 48653 Coesfeld, erhältlich.

Sie können den Antrag selbst ausfüllen und direkt zur Unteren Gesundheitsbehörde beim Kreis Coesld, Schützenwall 16, 48653 Coesfeld, senden oder den Antrag bei der Stadtverwaltung Coesfeld persönlich abgeben. Der fertige Antrag wird dann 1 x wöchentlich per Sammelpost von der Stadtverwaltung zur Unteren Gesundheitsbehörde übersandt und von dort abschließend bearbeitet.


In der Regel erhalten Sie nach einiger Zeit eine Eingangbestätigung. Die Untere Gesundheitsbehörde zieht von Ihrem behandelnden Arzt und denen von Ihnen benannten Ärzten, Krankenhäusern und sonstigen Stellen (z.B. Rentenversicherungsträger, Pflegekasse) Ihre Befundberichte bei und wertet diese aus.
Reichen ausnahmsweise die ermittelten Unterlagen  zu einer abschließenden  Beurteilung nicht aus, wird eine zusätzliche Untersuchung von Fachärzten durchgeführt.
Erfahrungsgemäß nimmt die Bearbeitung des Antrages einige Wochen in Anspruch. Über das endgültige Ergebnis erteilt die Untere Gesundheitsbehörde einen Feststellungsbescheid. Mit ihm zusammen erhalten Sie, falls der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt, den Schwerbehindertenausweis. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand danach verschlechtert, kann jederzeit ein Änderungsantrag gestellt werden.

 

Grad der Behinderung (GdB)

Ausgedrückt wird die Schwere der Einschränkung im „Grad der Behinderung“, und zwar in Zehnergraden von 10 bis 100. Der Grad der Behinderung bezeichnet die Auswirkungen einer  Behinderung in allen Lebensbereichen und nicht nur die Einschränkungen im allgemeinen Erwerbsleben. Dabei spielt es keine Rolle, ob der gesundheitliche Schaden angeboren, Folge eines Unfalls oder einer Krankheit ist. Keine Berücksichtigung finden allerdings alterstypische Beeinträchtigungen.

 

Der Schwerbehindertenausweis

  Muster eines SchwerbehindertenausweisesMuster eines Schwerbehindertenausweises - Rückseite 
Zum Nachweis der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern, Behörden usw. stellt die Untere Gesundheitsbehörde einen Schwerbehindertenausweis nach oben abgebildeten Muster aus. Sie erhalten diesen Ausweis vom Versorgungsamt nur, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50% beträgt.
Im Ausweis sind der GdB  und eventuelle Merkzeichen eingetragen, die u.a. den Anspruch auf eventuelle Nachteilsausgleiche kennzeichnen. Der Ausweis enthält jedoch keine Angaben zu konkreten Gesundheitsstörungen.

 


Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeit des Ausweises wird für die Dauer von längstens 5 Jahren vom Monat der Ausstellung an befristet. Eine unbefristete Ausstellung ist im Einzelfall möglich und mit dem zuständigen Versorgungsamt abzuklären.

 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Gesundheitsamt des Kreis Coesfeld