Header (eigener)
BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Untersuchungsberechtigungsscheine
Das Bürgerbüro stellt für Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, Untersuchungsberechtigungsscheine aus.
Maßgeblich für das Alter ist der ärztliche Untersuchungstermin.
Die Untersuchung wird dann bei freier Arztwahl kostenlos durchgeführt.
Rechtsgrundlagen allgemein
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Das Bürgerbüro stellt für Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, Untersuchungsberechtigungsscheine aus.
Maßgeblich für das Alter ist der ärztliche Untersuchungstermin.
Die Untersuchung wird dann bei freier Arztwahl kostenlos durchgeführt.
Rechtsgrundlagen allgemein
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Personalausweis oder Reisepass
Ausbildung, Untersuchungsberechtigungsschein, Jugendarbeitsschutzuntersuchung, Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, Azubis, https://serviceportal.coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/619/show