Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS). Die Arztwahl ist frei.

UBS beantragen

Der UBS-Schein muss online beantragt werden:
www.untersuchungsberechtigungsschein.de