Bei Einstellungen, für gewerberechtliche Erlaubnisse oder andere Anträge fordern Behörden und Firmen ein Führungszeugnis.

Um Kinder gezielter schützen zu können, hat der Bundesgesetzgeber zum 01.10.2010 zusätzlich ein erweitertes Führungszeugnis eingeführt. Das erweiterte Führungszeugnis soll dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber geben, ob Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind.

Das Bundesamt für Justitz in Bonn stellt für Personen ab 14 Jahren ein Führungszeugnis aus. 

Den Antrag können Sie bei uns stellen, wenn Sie in Coesfeld mit einer Wohnung (Haupt- oder Nebenwohnung) gemeldet sind. Wer einen Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis stellt, muss eine schriftliche Aufforderung z. B. des Arbeitgebers vorlegen, die bestätigt, dass ein solches Führungszeugnis vorliegen muss.

Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse online beim Bundesamt für Justiz in Bonn im Internet beantragt und bezahlt werden.

Das Führungszeugnis muss persönlich im Bürgerbüro beantragt werden, eine Vertretung ist nicht zulässig. Somit können wir Ihnen aus rechtlichen Gründen auch leider kein Online Formular anbieten.

Bitte beachten Sie:

Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

  • für private Zwecke (N) und
  • zur Vorlage bei einer Behörde (O).

Denken Sie daran, das für Sie richtige Führungszeugnis zu beantragen.  Führungszeugnisse der Belegart (O) werden direkt an die betreffende Behörde übersandt; bei Beantragung legen Sie bitte die genaue Anschrift vor.

Ihr Führungszeugnis der Belegart (N) erhalten Sie innerhalb von 2 Wochen auf dem Postwege.

Alternativ kann das Führungszeugnis auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.

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Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Rechtsgrundlagen

  • Bundeszentralregistergesetz

Kosten

Das Führungszeugnis kostet 13 EUR.