Gemäß § 45 Bundesmeldegesetz kann eine erweiterte Melderegisterauskunft über

  • frühere Namen
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch der Staat
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet sowie eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  • frühere Anschriften
  • der Tag des Ein- und Auszuges
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners
  • Sterbedatum und Sterbeort sowie beim Ableben im Ausland auch der Staat


erteilt werden, soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.

Hinweis:
Auskünfte sind auch dann gebührenpflichtig, wenn die erteilte Auskunft bereits bekannt ist oder die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann. Eine Gewähr, dass die gesuchte Person in der angegebenen Wohnung auch tatsächlich wohnt, kann nicht übernommen werden.

Rechtsgrundlagen allgemein

Bundesmeldegesetz (BMG)

Unterlagen

Kosten

Die Gebühr für eine erweiterte Melderegisterauskunft gemäß § 45 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) beträgt 15,00 € je Betroffenen.
Der Nachweis der Vorabüberweisung ist als Anlage beizufügen.

Für die Zahlungen an die Stadt Coesfeld stehen Ihnen folgende Konten zur Verfügung:

Sparkasse Westmünsterland
BLZ: 401 545 30
Kontonummer: 45 009 008
IBAN: DE71 4015 4530 0045 0090 08
BIC: WELADE3WXXX

VR-Bank Westmünsterland eG
BLZ: 428 613 87
Kontonummer: 5 101 732 000
IBAN: DE32 4286 1387 5101 7320 00
BIC: GENODEM1BOB

Volksbank Nottuln eG
BLZ: 400 692 26
Kontonummer: 3 500 200 600
IBAN: DE09 46 4352 3500 2006 00
BIC: GENODEM1CNO

Bei Ihrer Überweisung geben Sie bitte den Verwendungszweck "erw. Melderegisterauskunft" an.