Allgemeiner Hinweis
Die Dienststellen der Stadt Coesfeld sind für Sie da: Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder online über das Serviceportal.
Zentrale Rufnummer: 02541 / 939-0
Sie haben Fragen zum Thema "Corona"? Unsere Telefon-Hotline ist für Sie da unter Tel. 02541 / 939-2000 von montags bis donnerstags 8 bis 12.30 und 14 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 12.30 Uhr.
Bitte unterstützen Sie uns weiterhin, damit wir gemeinsam eine Ausbreitung des Coronavirus verhindern!
Das Bürgerbüro im Rathaus ist nur noch telefonisch, auf digitalem Wege und per Post erreichbar: montags bis freitags von 8 bis 12.30 Uhr 14 bis 18 Uhr, samstags von 10 bis 12 Uhr, Tel: 939-1000.
Auch die übrigen Bereiche reduzieren persönliche Kontakte soweit es geht. Bitte nehmen Sie Kontakte telefonisch oder per Mail auf, hier finden Sie eine Liste unserer Services und der direkten Ansprechpersonen.
Alle Informationen auch auf www.coesfeld.de/corona.
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Meldebescheinigung gemäß § 18 Bundesmeldegesetz - BMG
Auf Antrag stellt die Meldebehörde betroffenen Personen eine Meldebescheinigung in Schriftform aus.
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- Familienname
- früherer Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Außerdem können weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:
- gesetzliche Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugs- sowie Auszugsdatum
- Familienstand
Rechtsgrundlagen allgemein
Bundesmeldegesetz - BMG
Unterlagen
Kosten
Die Gebühr beträgt 9,00 €.
Gebührenfrei stellen wir Ihnen eine solche Bescheinigung für Rentenzwecke oder für einen örtlichen Fußballverein aus, wenn Ihr Kind dort sein Alter nachweisen muss.
Sollten Sie diese Bescheinigung schriftlich beantragen, halten wir für Sie ein Online-Formular bereit.
Der Nachweis der Vorabüberweisung ist als Anlage beizufügen.
Für Zahlungen an die Stadt Coesfeld stehen Ihnen folgende Konten zur Verfügung, bitte geben Sie bei der Überweisung als Verwendungszweck "Meldebescheinigung" an.
Sparkasse Westmünsterland
BLZ: 401 545 30
Kontonummer: 45 009 008
IBAN: DE71 4015 4530 0045 0090 08
BIC: WELADE3WXXX
VR-Bank Westmünsterland eG
BLZ: 428 613 87
Kontonummer: 5 101 732 000
IBAN: DE32 4286 1387 5101 7320 00
BIC: GENODEMBOB
Volksbank Nottuln eG
BLZ: 400 692 26
Kontonummer: 3 500 200 600
IBAN: DE09 4016 4352 3500 2006 00
BIC: GENODEM1CNO
Es hilft Ihnen weiter
- Bürgerbüro
Tel: 02541 939-1000
E-Mail: buergerbuero@coesfeld.de
Das Bürgerbüro befindet sich im Eingangsbereich des Rathauses, Markt 8, 48653 Coesfeld
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerbüro
Markt 8
48653 Coesfeld
E-Mail: buergerbuero@coesfeld.de