Folgende Personen können von der Ausweispflicht befreit werden:

  • Personen, die dauerhaft in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Personen, die dauerhaft auf häusliche Pflege angewiesen sind
  • Personen, für die ein Betreuer zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten zuständig ist

Rechtsgrundlagen

  • Meldegesetz NW
  • Melderechtsrahmengesetz