Osterfeuer dienen der Brauchtumspflege und sollten angemeldet werden.
Ein Osterfeuer, dass der Brauchtumspflege dient, ist dann gegeben, wenn die Oster-Feuer beispielsweise von einer Kirchengemeinde, einem Verein oder einer Nachbarschaft ausgerichtet werden und für jedermann als öffentliche Veranstaltung zugänglich sind.
Das umsichtige und verantwortungsbewusste Abbrennen eines Osterfeuers schließt auch eine sorgfältige Standortwahl mit ein. Die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit darf durch das Abbrennen nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden.
Nachbarschaften oder Vereine sollten gemeinsame Unternehmungen ausführen und nach Möglichkeit in größerer Gesellschaft ein Osterfeuer im Außenbereich organisieren.
Folgende Sicherheitstipps zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen und Vorgaben zum Osterfeuer sollten unbedingt beachtet werden:

  • Vergessen Sie nicht, Ihr Osterfeuer bei der Stadt Coesfeld, Fachbereich Ordnung und Soziales, Stadtschloss, Bernhard-von-Galen-Straße 10, 48653 Coesfeld rechtzeitig anzumelden. Angegeben werden müssen dabei der Ort und die ungefähre Größe des Osterfeuers, die geplante Abrennzeit sowie ein verantwortlicher Ansprechpartner und telefonischer Erreichbarkeit (z. B. Handy-Nummer).
    Verwenden Sie nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz – der Umwelt zuliebe und zur Vermeidung von giftigen Gasentwicklungen. Kunststoffe wie Plastiktüten und Autoreifen, aber auch andere Abfälle haben in einem Ostefeuer nichts verloren.
  • Denken Sie daran, das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten, damit Ihr Osterfeuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird.
  • Halten Sie wegen Rauch und Hitze sowie zur eigenen Sicherheit ausreichende Sicherheitsabstände (z. B. mind. 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, mind. 50 Meter von öffentlichen Verkehrsflächen etc.) wobei die Windrichtung stets zu berücksichtigen ist.
  • Seien Sie vorsichtig beim Anzünden. Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen ein hohes Risiko! Zum Entzünden des Osterfeuers eignet sich bestens trockenes Stroh oder Reisig.
  • Das Osterfeuer (offenes Feuer) muss grundsätzlich von erwachsenen Personen beaufsichtigt werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann. Passen Sie auf kleine Kinder auf. Sie unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr.
  • Brennen Sie nicht zu viel Material auf einmal ab, vermeiden Sie gefährlichen Funkenflug.
  • Strohballen können sich allein durch die Hitzestrahlung entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit.
  • Vermeiden Sie Rauchbelästigung durch zu feuchtes Material – Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken.
  • Halten Sie eine ausreichende Zufahrt für die Feuerwehr und Rettungsdienste frei (d. h. einen Fahrweg von mind. 3,50 m Breite).
  • Kleinere Verbrennungen kühlen Sie sofort mit Wasser: Maximal zehn Minuten lang (Leitungswassertemperatur 10 bis 20 Grad Celsius). Bei großflächigen Verbrennungen und auf der Haut haftenden Substanzen sollte nur primär abgelöscht werden. Längere Kühlung führt zur Unterkühlung der betroffenen Person. Alarmieren Sie sofort den Notarzt über die Notrufnummer 112.
  • Sollte Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren.
  • Werden Personen belästigt oder Unregelmäßigkeiten bei der Beschaffenheit des Osterfeuers festgestellt, muss der Verantwortliche nicht nur mit einem Feuerverbot, sondern zudem mit empfindlichen Bußgeldern nach dem Landesimmissionsschutzgesetz rechnen.
  • Die Stadt Coesfeld bittet darum, alle Osterfeuer bis spätestens am Mittwoch vor Ostern, 16:00 Uhr, anzumelden. 


Anmeldungen können schriftlich bei der Stadt Coesfeld, Fachbereich Ordnung und Soziales, Stadtschloss, Bernhard-von-Galen-Straße 10, 48653 Coesfeld oder per Fax 02541 / 939-7548 sowie telefonisch bei Frau Anke Hessel (Telefon 939-2422) abgegeben werden. Meldungen per E-Mail bitte an anke.hessel@coesfeld.de

 

Unterlagen

Sie können die Anzeige formlos einreichen.

Rechtsgrundlagen

Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.