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Heiraten im Ausland (Ehefähigkeitszeugnis)
Sie wollen im Ausland heiraten?
Auch im Ausland geschlossene Ehe werden grundsätzlich anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von den zuständigen Stellen durchgeführt worden ist. Sie sollten sich rechtzeitig informieren, welche Papiere Sie für Ihre Eheschließung benötigen. Auskünfte können Ihnen die deutschen Konsulate in den einzelnen Ländern, aber auch die Botschaft des betreffenden Landes in der Bundesrepublik geben.
Manche Staaten fordern von Ihnen ein "Ehefähigkeitszeugnis", das Ihnen Ihr zuständiges Wohnsitz-Standesamt ausstellt.
Diese Urkunde bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen. Aus diesem Grunde benötigen wir die Unterlagen beider Verlobten. Zuständig für die Ausstellung ist Ihr Wohnsitzstandesamt. Sollten Sie derzeit Ihren Wohnsitz im Ausland haben, ist das Standesamt zuständig, wo Sie zuletzt gewohnt haben.
Es gibt für Eheschließungen im Ausland kein förmliches Anerkennungsverfahren. Sie sind aber verpflichtet, Ihre im Ausland geschlossene Ehe bei Ihrer Meldebehörde anzuzeigen.
Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten gegeben sind, könnenSie nach Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Heiratsurkunde zu uns kommen und eine gemeinsame Namenserklärung abgeben. Hier können Sie auf Wunsch Ihre im Ausland geschlossene Ehe auch im deutschen Eheregister nachbeurkunden lassen. Damit kann die im Ausland geschlossene Ehe durch eine deutsche Urkunde nachgewiesen werden.
Auch im Ausland geschlossene Ehe werden grundsätzlich anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von den zuständigen Stellen durchgeführt worden ist. Sie sollten sich rechtzeitig informieren, welche Papiere Sie für Ihre Eheschließung benötigen. Auskünfte können Ihnen die deutschen Konsulate in den einzelnen Ländern, aber auch die Botschaft des betreffenden Landes in der Bundesrepublik geben.
Manche Staaten fordern von Ihnen ein "Ehefähigkeitszeugnis", das Ihnen Ihr zuständiges Wohnsitz-Standesamt ausstellt.
Diese Urkunde bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen. Aus diesem Grunde benötigen wir die Unterlagen beider Verlobten. Zuständig für die Ausstellung ist Ihr Wohnsitzstandesamt. Sollten Sie derzeit Ihren Wohnsitz im Ausland haben, ist das Standesamt zuständig, wo Sie zuletzt gewohnt haben.
Es gibt für Eheschließungen im Ausland kein förmliches Anerkennungsverfahren. Sie sind aber verpflichtet, Ihre im Ausland geschlossene Ehe bei Ihrer Meldebehörde anzuzeigen.
Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten gegeben sind, könnenSie nach Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Heiratsurkunde zu uns kommen und eine gemeinsame Namenserklärung abgeben. Hier können Sie auf Wunsch Ihre im Ausland geschlossene Ehe auch im deutschen Eheregister nachbeurkunden lassen. Damit kann die im Ausland geschlossene Ehe durch eine deutsche Urkunde nachgewiesen werden.
Kosten
Ein Ehefähigkeitszeugnis kostet 40,00 bzw. 66,00 €.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Monika Averbeck
Tel: 02541 939-1513
E-Mail: standesamt@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Herr Udo Hoppe
Teamleiter
Tel: 02541 939-1011
E-Mail: standesamt@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
Zuständige Organisationseinheit
- Standesamt
Markt 8
48653 Coesfeld
E-Mail: standesamt@coesfeld.de
Heiraten im Ausland (Ehefähigkeitszeugnis) Sie wollen im Ausland heiraten?
Auch im Ausland geschlossene Ehe werden grundsätzlich anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von den zuständigen Stellen durchgeführt worden ist. Sie sollten sich rechtzeitig informieren, welche Papiere Sie für Ihre Eheschließung benötigen. Auskünfte können Ihnen die deutschen Konsulate in den einzelnen Ländern, aber auch die Botschaft des betreffenden Landes in der Bundesrepublik geben.
Manche Staaten fordern von Ihnen ein "Ehefähigkeitszeugnis", das Ihnen Ihr zuständiges Wohnsitz-Standesamt ausstellt.
Diese Urkunde bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen. Aus diesem Grunde benötigen wir die Unterlagen beider Verlobten. Zuständig für die Ausstellung ist Ihr Wohnsitzstandesamt. Sollten Sie derzeit Ihren Wohnsitz im Ausland haben, ist das Standesamt zuständig, wo Sie zuletzt gewohnt haben.
Es gibt für Eheschließungen im Ausland kein förmliches Anerkennungsverfahren. Sie sind aber verpflichtet, Ihre im Ausland geschlossene Ehe bei Ihrer Meldebehörde anzuzeigen.
Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten gegeben sind, könnenSie nach Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Heiratsurkunde zu uns kommen und eine gemeinsame Namenserklärung abgeben. Hier können Sie auf Wunsch Ihre im Ausland geschlossene Ehe auch im deutschen Eheregister nachbeurkunden lassen. Damit kann die im Ausland geschlossene Ehe durch eine deutsche Urkunde nachgewiesen werden. Ein Ehefähigkeitszeugnis kostet 40,00 bzw. 66,00 €. https://serviceportal.coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/534/show
Auch im Ausland geschlossene Ehe werden grundsätzlich anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von den zuständigen Stellen durchgeführt worden ist. Sie sollten sich rechtzeitig informieren, welche Papiere Sie für Ihre Eheschließung benötigen. Auskünfte können Ihnen die deutschen Konsulate in den einzelnen Ländern, aber auch die Botschaft des betreffenden Landes in der Bundesrepublik geben.
Manche Staaten fordern von Ihnen ein "Ehefähigkeitszeugnis", das Ihnen Ihr zuständiges Wohnsitz-Standesamt ausstellt.
Diese Urkunde bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen. Aus diesem Grunde benötigen wir die Unterlagen beider Verlobten. Zuständig für die Ausstellung ist Ihr Wohnsitzstandesamt. Sollten Sie derzeit Ihren Wohnsitz im Ausland haben, ist das Standesamt zuständig, wo Sie zuletzt gewohnt haben.
Es gibt für Eheschließungen im Ausland kein förmliches Anerkennungsverfahren. Sie sind aber verpflichtet, Ihre im Ausland geschlossene Ehe bei Ihrer Meldebehörde anzuzeigen.
Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten gegeben sind, könnenSie nach Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Heiratsurkunde zu uns kommen und eine gemeinsame Namenserklärung abgeben. Hier können Sie auf Wunsch Ihre im Ausland geschlossene Ehe auch im deutschen Eheregister nachbeurkunden lassen. Damit kann die im Ausland geschlossene Ehe durch eine deutsche Urkunde nachgewiesen werden. Ein Ehefähigkeitszeugnis kostet 40,00 bzw. 66,00 €. https://serviceportal.coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/534/show
Standesamt
001 Markt 8 48653 Coesfeld
Frau
Monika
Averbeck
013 (Rathaus, Erdgeschoss)
02541 939-1513
standesamt@coesfeld.de
Herr
Udo
Hoppe
Teamleiter
011 (Rathaus, Erdgeschoss)
02541 939-1011
standesamt@coesfeld.de