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Erschließungsbeiträge festsetzen, Beiträge für neue Straßen

Sie wollen ein Baugrundstück oder ein Einfamilienhaus im Stadtgebiet erwerben? Bitte beachten Sie, dass Erschließungsbeiträge, Straßenbaubeiträge und Kanalanschlussbeiträge als öffentliche Lasten auf Baugrundstücken ruhen.

Ob für das betreffende Baugrundstück oder Einfamilienhaus noch Beiträge zu zahlen sind, erfahren Sie bei uns. Letztendlich hängt die Höhe des Kaufpreises von dieser Information ab.

Weitere Informationen über den Beitragsstatus "Ihrer Straße" erhalten Sie bei den auf dieser Seite aufgeführten Mitarbeitern.

Generell ist bei der Erhebung von Beiträgen zu unterscheiden zwischen einer erstmaligen endgültigen Herstellung und einer nachmaligen Herstellung, Verbesserung oder Erweiterung einer Erschließungsanlage.

Bei der erstmaligen Herstellung werden 90 Prozent der Kosten auf alle von dieser Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt. Der zu zahlende Beitrag richtet sich nach der Grundstücksfläche, die nach Art und Maß der Ausnutzungsmöglichkeiten modifiziert wird. Entsprechende Festsetzungen enthält die Satzung der Stadt Coesfeld über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen.

Bei einer nachmaligen Herstellung, Verbesserung oder Erweiterung richtet sich der Prozentsatz der Anliegerbeteiligung nach der Verkehrsbedeutung der Anlage, also z.B. danach, ob es sich um eine reine Anlieger- oder eine Hauptverkehrsstraße handelt. Auch die Herstellung von Straßen im Außenbereich und Wirtschaftswegen sind beitragspflichtig. Die umlagefähigen Kosten sind auf alle Grundstücke, für die die Möglichkeit der Inanspruchnahme gegeben ist, zu verteilen. Der Beitrag richtet sich nach der Grundstücksfläche, die nach Art und Maß der Ausnutzungsmöglichkeiten modifiziert wird. Entsprechende Festsetzungen ergeben sich aus den Satzungen über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Coesfeld.

Rechtsgrundlagen

  • Baugesetzbuch
  • Kommunalabgabengesetz NW

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Erschließungsbeiträge festsetzen, Beiträge für neue Straßen

Sie wollen ein Baugrundstück oder ein Einfamilienhaus im Stadtgebiet erwerben? Bitte beachten Sie, dass Erschließungsbeiträge, Straßenbaubeiträge und Kanalanschlussbeiträge als öffentliche Lasten auf Baugrundstücken ruhen.

Ob für das betreffende Baugrundstück oder Einfamilienhaus noch Beiträge zu zahlen sind, erfahren Sie bei uns. Letztendlich hängt die Höhe des Kaufpreises von dieser Information ab.

Weitere Informationen über den Beitragsstatus "Ihrer Straße" erhalten Sie bei den auf dieser Seite aufgeführten Mitarbeitern.

Generell ist bei der Erhebung von Beiträgen zu unterscheiden zwischen einer erstmaligen endgültigen Herstellung und einer nachmaligen Herstellung, Verbesserung oder Erweiterung einer Erschließungsanlage.

Bei der erstmaligen Herstellung werden 90 Prozent der Kosten auf alle von dieser Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt. Der zu zahlende Beitrag richtet sich nach der Grundstücksfläche, die nach Art und Maß der Ausnutzungsmöglichkeiten modifiziert wird. Entsprechende Festsetzungen enthält die Satzung der Stadt Coesfeld über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen.

Bei einer nachmaligen Herstellung, Verbesserung oder Erweiterung richtet sich der Prozentsatz der Anliegerbeteiligung nach der Verkehrsbedeutung der Anlage, also z.B. danach, ob es sich um eine reine Anlieger- oder eine Hauptverkehrsstraße handelt. Auch die Herstellung von Straßen im Außenbereich und Wirtschaftswegen sind beitragspflichtig. Die umlagefähigen Kosten sind auf alle Grundstücke, für die die Möglichkeit der Inanspruchnahme gegeben ist, zu verteilen. Der Beitrag richtet sich nach der Grundstücksfläche, die nach Art und Maß der Ausnutzungsmöglichkeiten modifiziert wird. Entsprechende Festsetzungen ergeben sich aus den Satzungen über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Coesfeld.

Erschließungsbeitrag https://serviceportal.coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/512/show
Team Abfallwirtschaft und Umwelt
Markt 8 48653 Coesfeld
Telefon 02541 939-1250
Fax 02541 939-7526

Frau

Gabriele

Melis

162 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02541 939-1162
gabriele.melis@coesfeld.de

Frau

Nicole

Schürhoff

162 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02541 939-1662
nicole.schuerhoff@coesfeld.de

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