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Leichenpässe zur Überführung ins Ausland

Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nach § 17 des Bestattungsgesetzes NRW nur mit einem Leichenpass zulässig, der von der örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbeortes ausgestellt wird.

Zweite Leichenschau

Ein Leichenpass darf nur ausgestellt werden, wenn eine von der für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständigen unteren Gesundheitsbehörde veranlasste weitere ärztliche Leichenschau vorgenommen und mit einer Bescheinigung bestätigt worden ist, dass kein Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod besteht.

Unterlagen

  • Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesamtes, dass der Sterbefall angezeigt, aber nocht nicht beurkundet werden konnte.
  • Todesbecheinigung, nicht vertraulicher Teil
  • Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau (Anlage 1 zu § 15 BestGNRW) oder Genehmigung der Staatsanwaltschaft nach § 159 Abs. 2 StPO.

Kosten

25,- Euro (Tarifstelle 10.14.8 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, §§ 15-17 Bestattungsgesetz NRW)

Weitere Informationen

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Leichenpässe zur Überführung ins Ausland
Zweite Leichenschau

Ein Leichenpass darf nur ausgestellt werden, wenn eine von der für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständigen unteren Gesundheitsbehörde veranlasste weitere ärztliche Leichenschau vorgenommen und mit einer Bescheinigung bestätigt worden ist, dass kein Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod besteht.

Unterlagen

  • Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesamtes, dass der Sterbefall angezeigt, aber nocht nicht beurkundet werden konnte.
  • Todesbecheinigung, nicht vertraulicher Teil
  • Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau (Anlage 1 zu § 15 BestGNRW) oder Genehmigung der Staatsanwaltschaft nach § 159 Abs. 2 StPO.
25,- Euro (Tarifstelle 10.14.8 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, §§ 15-17 Bestattungsgesetz NRW) Leichenpass https://serviceportal.coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/48640/show
Standesamt
Markt 8 48653 Coesfeld

Frau

Monika

Averbeck

013 (Rathaus, Erdgeschoss)

02541 939-1513
standesamt@coesfeld.de

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Segbert

013 (Rathaus, Erdgeschoss)

02541 939-1013
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014 (Rathaus, Erdgeschoss)

02541 939-1014
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