Allgemeiner Hinweis
Die Dienststellen der Stadt Coesfeld sind für Sie da: Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder online über das Serviceportal.
Zentrale Rufnummer: 02541 / 939-0
Sie haben Fragen zum Thema "Corona"? Unsere Telefon-Hotline ist für Sie da unter Tel. 02541 / 939-2000 von montags bis donnerstags 8 bis 12.30 und 14 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 12.30 Uhr.
Bitte unterstützen Sie uns weiterhin, damit wir gemeinsam eine Ausbreitung des Coronavirus verhindern!
Das Bürgerbüro im Rathaus ist nur noch telefonisch, auf digitalem Wege und per Post erreichbar: montags bis freitags von 8 bis 12.30 Uhr 14 bis 18 Uhr, samstags von 10 bis 12 Uhr, Tel: 939-1000.
Auch die übrigen Bereiche reduzieren persönliche Kontakte soweit es geht. Bitte nehmen Sie Kontakte telefonisch oder per Mail auf, hier finden Sie eine Liste unserer Services und der direkten Ansprechpersonen.
Alle Informationen auch auf www.coesfeld.de/corona.
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Haltverbot, vorübergehendes (z.B. Umzug)
Einrichtung eines vorübergehenden Haltverbotes (z. B. für einen Umzug).
Wird an einer Straße mit ständigen Parkaufkommen für einen Möbelwagen oder ein Liefer- oder Versorgungsfahrzeug vorübergehend eine freie Anfahr- und Beladezone benötigt, kann die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Coesfeld auf Antrag ein kurzfristiges Haltverbot anordnen.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung - StVO
- Straßen- und Wegegesetz - StrWG NRW
- Spezialgesetze
Ortsrecht
- Sondernutzungssatzung der Stadt Coesfeld https://www.coesfeld.de/fileadmin/Dateien/10/ortsrecht/6000.pdf
Unterlagen
- Unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
- evtl. Lageplan/Lageskizze.
Kosten
Es fallen Gebühren an.
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Cem Darcin
Tel: 02541 939-2412
E-Mail: cem.darcin@coesfeld.de
- Frau Maria Lippert
Tel: 02541 939-2420
E-Mail: maria.lippert@coesfeld.de
- Herr Rudolph Berning
Tel: 02541 939-2421
E-Mail: rudolph.berning@coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- Ordnung, Verkehr, Feuerwehr
Bernhard-von-Galen-Str. 10
48653 Coesfeld