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Befreiung von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht
Von der Gurtanlegepflicht und von der Helmtragepflicht kann die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Coesfeld durch eine Ausnahmegenehmigung Personen befreien, wenn dieses aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich ist.
Dazu ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
Unterlagen
- Formloser Antrag
- Ärztliche Bescheinigung
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Rudolph Berning
Tel: 02541 939-2421
E-Mail: rudolph.berning@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
Zuständige Organisationseinheit
- Ordnung, Verkehr, Feuerwehr
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld
Befreiung von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht
Von der Gurtanlegepflicht und von der Helmtragepflicht kann die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Coesfeld durch eine Ausnahmegenehmigung Personen befreien, wenn dieses aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich ist.
Dazu ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
- Formloser Antrag
- Ärztliche Bescheinigung
Es fallen keine Gebühren an.
https://serviceportal.coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/453/show Ordnung, Verkehr, Feuerwehr
001 Bernhard-von-Galen-Straße 10 48653 Coesfeld
Herr
Rudolph
Berning
421 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)
02541 939-2421
rudolph.berning@coesfeld.de