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Befreiung von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht

Von der Gurtanlegepflicht und von der Helmtragepflicht kann die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Coesfeld durch eine Ausnahmegenehmigung Personen befreien, wenn dieses aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich ist.
Dazu ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsordnung (StVO)

Unterlagen

  • Formloser Antrag
  • Ärztliche Bescheinigung

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Befreiung von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht

Von der Gurtanlegepflicht und von der Helmtragepflicht kann die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Coesfeld durch eine Ausnahmegenehmigung Personen befreien, wenn dieses aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich ist.
Dazu ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

  • Formloser Antrag
  • Ärztliche Bescheinigung

Es fallen keine Gebühren an.

https://serviceportal.coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/453/show
Ordnung, Verkehr, Feuerwehr
Bernhard-von-Galen-Straße 10 48653 Coesfeld

Herr

Rudolph

Berning

421 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)

02541 939-2421
rudolph.berning@coesfeld.de

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