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Tische, Stühle, Sonnenschirme im öffentlichen Verkehrsraum

Tische, Stühle und / oder Sonnenschirme vor Gaststätten, Eiscafés etc. im öffentlichen Verkehrsraum (zum Beispiel Fußgängerzone) sind erlaubnispflichtig.
Mit der Sondernutzungserlaubnis wird festgelegt, welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.
Diese Sondernutzungserlaubnis ist in der Regel eine wiederkehrende Jahres-Genehmigung.

 

 

 

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsordnung
    Straßen- und Wegegesetz
    Spezialgesetz

Ortsrecht

Unterlagen

  • Unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
  • Evtl. Lageplan/Lageskizze.


Diese Unterlagen sind rechtzeitg (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.

Formulare

Antrag Sondernutzung für Aussengastronomie

Kosten

Es fallen Gebühren an.

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Zuständige Organisationseinheit

Tische, Stühle, Sonnenschirme im öffentlichen Verkehrsraum

Tische, Stühle und / oder Sonnenschirme vor Gaststätten, Eiscafés etc. im öffentlichen Verkehrsraum (zum Beispiel Fußgängerzone) sind erlaubnispflichtig.
Mit der Sondernutzungserlaubnis wird festgelegt, welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.
Diese Sondernutzungserlaubnis ist in der Regel eine wiederkehrende Jahres-Genehmigung.

 

 

 

  • Unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
  • Evtl. Lageplan/Lageskizze.


Diese Unterlagen sind rechtzeitg (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.

Formulare

Antrag Sondernutzung für Aussengastronomie

Es fallen Gebühren an.

Außengastronomie (Sondernutzungserlaubnis) https://serviceportal.coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/450/show
Ordnung, Verkehr, Feuerwehr
Bernhard-von-Galen-Straße 10 48653 Coesfeld

Frau

Anke

Hessel

422 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)

02541 939-2422
anke.hessel@coesfeld.de

Frau

Meike

Gerdes

421 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)

02541 939-2921
meike.gerdes@coesfeld.de

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