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Tische, Stühle, Sonnenschirme im öffentlichen Verkehrsraum
Tische, Stühle und / oder Sonnenschirme vor Gaststätten, Eiscafés etc. im öffentlichen Verkehrsraum (zum Beispiel Fußgängerzone) sind erlaubnispflichtig.
Mit der Sondernutzungserlaubnis wird festgelegt, welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.
Diese Sondernutzungserlaubnis ist in der Regel eine wiederkehrende Jahres-Genehmigung.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung
Straßen- und Wegegesetz
Spezialgesetz
Ortsrecht
- Sondernutzungssatzung der Stadt Coesfeld https://www.coesfeld.de/fileadmin/Dateien/10/ortsrecht/6000.pdf
Unterlagen
- Unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
- Evtl. Lageplan/Lageskizze.
Diese Unterlagen sind rechtzeitg (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.
Formulare
Kosten
Es fallen Gebühren an.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Stefanie Noll
Tel: 02541 939-2919
E-Mail: stefanie.noll@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Frau Anke Hessel
Tel: 02541 939-2422
E-Mail: anke.hessel@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
Zuständige Organisationseinheit
- Ordnung, Verkehr, Feuerwehr
Bernhard-von-Galen-Str. 10
48653 Coesfeld
Tische, Stühle und / oder Sonnenschirme vor Gaststätten, Eiscafés etc. im öffentlichen Verkehrsraum (zum Beispiel Fußgängerzone) sind erlaubnispflichtig.
Mit der Sondernutzungserlaubnis wird festgelegt, welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.
Diese Sondernutzungserlaubnis ist in der Regel eine wiederkehrende Jahres-Genehmigung.
- Unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
- Evtl. Lageplan/Lageskizze.
Diese Unterlagen sind rechtzeitg (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.
Formulare
Es fallen Gebühren an.
Außengastronomie (Sondernutzungserlaubnis) https://serviceportal.coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/450/showFrau
Stefanie
Noll
419 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)
Frau
Anke
Hessel
422 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)