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Durchführung von Absperrmaßnahmen
Im öffentlichen Verkehrsraum sind Veranstaltungen (z.B. Festumzüge, Straßenfeste, Cityläufe, Radrennen usw.) dann erlaubnispflichtig, wenn hierfür Straßenbereiche "mehr als verkehrsüblich" in Anspruch genommen werden.
Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, wie der Veranstaltungsraum abzusperren ist - und wie der betroffene Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist. Auch Verkehrsumleitungen und der Einsatz von Ordnern können hier erforderlich sein.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung
- Straßen- und Wegegesetz
- Spezialgesetze
Ortsrecht
- Sondernutzungssatzung der Stadt Coesfeld
Sondernutzungssatzung
Unterlagen
- Unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
- Für Festumzüge muss der genaue Umzugsweg mit Beginn des Festumzuges (Uhrzeit/Datum) angegeben werden.
- Evtl. Lageplan/Lageskizze.
Diese Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel 4 Wochen) vor Beginn der Veranstaltung einzureichen.
- Antrag für übermäßige Straßenbenutzung
Zum Antragsformular
Kosten
Es fallen Gebühren an.
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Rudolph Berning
Tel: 02541 939-2421
E-Mail: rudolph.berning@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Herr Hubertus Brüggemann
Kommissarischer Fachbereichsleiter
Tel: 02541 939-2415
E-Mail: hubertus.brueggemann@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
Zuständige Organisationseinheit
- Ordnung, Verkehr, Feuerwehr
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld
Im öffentlichen Verkehrsraum sind Veranstaltungen (z.B. Festumzüge, Straßenfeste, Cityläufe, Radrennen usw.) dann erlaubnispflichtig, wenn hierfür Straßenbereiche "mehr als verkehrsüblich" in Anspruch genommen werden.
Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, wie der Veranstaltungsraum abzusperren ist - und wie der betroffene Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist. Auch Verkehrsumleitungen und der Einsatz von Ordnern können hier erforderlich sein.
- Unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
- Für Festumzüge muss der genaue Umzugsweg mit Beginn des Festumzuges (Uhrzeit/Datum) angegeben werden.
- Evtl. Lageplan/Lageskizze.
Diese Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel 4 Wochen) vor Beginn der Veranstaltung einzureichen.
- Antrag für übermäßige Straßenbenutzung
Zum Antragsformular
Es fallen Gebühren an.
Absperrmaßnahmen im Zuge von Veranstaltungen, Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum https://serviceportal.coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/438/showHerr
Rudolph
Berning
421 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)
Herr
Hubertus
Brüggemann
Kommissarischer Fachbereichsleiter
418 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)