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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung und belegt, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhalten haben. Beispielsweise dürfen keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen.
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- Frau Claudia Knöpper
Tel: 02541 939-1550
E-Mail: stadtkasse@coesfeld.de
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Zuständige Organisationseinheit
- Stadtkasse und Kommunale Abgaben
Markt 8
48653 Coesfeld
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung und belegt, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhalten haben. Beispielsweise dürfen keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen.
https://serviceportal.coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/314/show Stadtkasse und Kommunale Abgaben
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