Hat die Stadt Coesfeld die ihr obliegenden Verkehrssicherungspflichten schuldhaft verletzt oder hat sie bzw. ihre Beschäftigten fremdes Eigentum oder die Gesundheit Dritter schuldhaft verletzt, ist sie gegebenenfalls zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet.

Der Schadenersatzanspruch sollte formlos schriftlich geltend gemacht werden und Angaben zum Schadentag, zum Schadensort, zur Schadenursache und zum Umfang des Schadens enthalten. 

Außerdem sollten die voraussichtlichen Kosten für die Schadenbeseitigung eventuell unter Vorlage eines Kostenvoranschlags beziffert werden.

Des Weiteren wird für eine Begleichung des Schadens die Mitteilung, ob eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht sowie die Angabe der Bankverbindung benötigt.

Rechtsgrundlagen allgemein

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Unterlagen

Eventuell bereits vorhandene Fotos, Rechnungen, Kostenvoranschläge etc. beifügen.

Zuständige Stelle

Interne Dienste, Organisation
Markt 8
48653 Coesfeld