Team Arbeitgeberservice (AGS)
Unser Ziel: Wir wollen Menschen wieder in Beschäftigung bringen und gleichzeitig einen Vorteil für Unternehmen und Firmen schaffen.
Weiterhin können Arbeitgebern und Arbeitsuchenden einige Hilfen geboten werden:
- Förderung eines Betriebspraktikums
- Zahlung eines Eingliederungszuschusses (Zuschuss an Arbeitgeber) für bis zu 12 Monate
- Zahlung eines Einstiegsgeldes (Unterstützung von Arbeitsuchenden) bis zu 24 Monate
- Qualifizierung und Fortbildung von Arbeitsuchenden um den Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden
Rechtsgrundlagen allgemein
- SGB II