Bildung und Teilhabe
Bildungs- und Teilhabepaket
Chancen für Kinder
Was Sie zum Bildungspaket wissen müssen
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen werden unterstützt und gefördert. Sie sollen nicht von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten, Schülerfahrtkosten und Lernförderung ausgeschlossen sein, nur weil das Geld nicht reicht. Diesen Kindern und Jugendlichen können grundsätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt werden.
Wer kann die Leistungen erhalten?
Empfänger von
- Leistungen nach dem SGB II( insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
- Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Welche Leistungen gibt es?
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
(tatsächliche anfallende Kosten werden erstattet) - Schulbedarfspaket
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 116 Euro und zum 1. Februar 58 Euro. - Schülerbeförderungskosten
Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächsten Schule –vorausgesetzt, die Beförderung zur nächsten Schule ist notwendig und die Kosten werden nicht von anderer Seite übernommen oder sind anderweitig gedeckt, etwa durch den Regelbedarf. - Lernförderung
Kinder brauchen manchmal zusätzliche Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn das Klassenziel gefährdet ist und nicht bereits die Schule weiterhelfen kann, wird sich in vielen Fällen die Frage gezielter Nachhilfe stellen. - Zuschuss zum Mittagessen
Zuschuss für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schulen, Hort oder Kita. - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z.B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden mit Ausnahme des persönlichen Schulbedarfes und der Schülerbeförderung unmittelbar an die Anbieter gezahlt.
Wie kann ich den Antrag stellen?
Den Antrag können Sie schriftlich oder mit Termin persönlich stellen. Dazu wenden Sie sich an den Fachbereich 50, Ordnung & Soziales.
Weitere Informationen finden Sie auch unter