Jugendhilfeplanung
Bereitstellung eines ausgewogenen und bedarfsgerechten Jugendhilfeangebots
Ziel der Jugendhilfeplanung
Jugendhilfeplanung will die Handlungsfelder der örtlichen Jugendhilfe gestalten und entwickeln, um gute Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen und ein ausgewogenes und bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot rechtzeitig und ausreichend bereitzustellen.
Zu ihren Aufgaben gehören von daher die Bestandsfeststellung von Einrichtungen und Diensten und die mittelfristige Bedarfsermittlung in Bereichen wie den Kindertageseinrichtungen, den Hilfen zur Erziehung oder der Jugendarbeit.
Wichtige Leitlinien aller Maßnahmen
- Die Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld stärken
- Junge Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen besonders fördern
- Mütter und Väter bei der Vereinbarung von Arbeit und Familie unterstützen
- Ein wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen gewährleisten
An den Planungsvorhaben werden die freien Träger der Jugendhilfe beteiligt, zum Beispiel in Form von Arbeitsgemeinschaften. Für Entscheidungen im Rahmen der Planung ist der Ausschuss für Jugend, Familie, Senioren und Soziales zuständig.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter!