Das Jugendamt hat geeignete Beamte und Angestellte bestellt, die als Urkundspersonen tätig sind.

Die Urkundsperson beim Jugendamt ist unter anderem befugt,

  • die Vaterschaftsanerkennung,
  • die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen von Kindern bis zum 21. Lebensjahr sowie Betreuungsunterhalt
  • Sorgeerklärungen

zu beurkunden.

Beurkundungen können bei den bestellten Urkundspersonen des Jugendamtes nach Terminvereinbarung erfolgen.

Rechtsgrundlagen

  • Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Beurkundungsgesetz

Zuständige Stelle

Wirtschaftliche Jugendhilfe & Familienhilfen
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld

Ansprechpartner