Beratung über die Deutsche Rentenversicherung

Informationen, Rentenberatung und Hilfe bei der Antragsstellung erhalten Sie online, telefonisch oder persönlich bei der Deutschen Rentenversicherung:

www.deutsche-rentenversicherung.de

Antragshilfe bei der Stadt Coesfeld

Außerdem kann die Stadt Coesfeld Sie bei der Antragsstellung und Antragseinreichung unterstützen. Dieses zusätzliche Angebot gilt nur für Personen, die in der Stadt Coesfeld ihren Wohnsitz haben. Liegt Ihr Wohnsitz in einer anderen Gemeinde, finden Sie dort ein entsprechendes Angebot.

Terminvereinbarung

Termine Vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail mit unseren Ansprechpartnern.

Was Sie vor dem Termin wissen müssen

  • Ein Antrag auf Altersrente sollte circa 3 bis 4 Monate vor Erreichen der entsprechenden Altersgrenze oder vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden.
  • Wenn Sie jemanden vertreten, ist eine Vollmacht vorzulegen.

Wichtig: Unterlagen bereithalten

Im untenstehenden Seiten-Bereich Unterlagen erfahren Sie, welche Unterlagen für welche Art von Antrag notwendig sind. Bitte nehmen Sie sich Zeit, diese Unterlagen für die Antragsstellung vollständig zusammenzustellen. 

Unterlagen

Einzureichende Unterlagen bei Anträgen auf Altersrente

  • Ausführliche Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf und Rentenversicherungsnummer
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Familienstammbuch beziehungsweise Heiratsurkunde mit Geburtsurkunden der Kinder
  • IBAN-Nummer des Girokontos
  • Krankenversicherungskarte (bei gesetzlich Krankenversicherten)
  • Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit seit dem 01.01.1996
  • Nachweis über Berufsausbildung, falls eine solche absolviert wurde (Gesellenbrief, Lehrvertrag, oder ähnliches)
  • Nachweis über Anspruch auf Betriebs- oder Zusatzrente und ähnliches
  • Falls zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Sozialleistung bezogen wird wird der letzte Leistungsbescheid benötigt. Das gilt beispielsweise beim Bezug von Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II.
  • Bei Antragstellern mit Beamtenstatus oder Pensionsberechtigung wird die Bezügemitteilung benötigt.
  • Nachweise über Bezug vor dem 01.01.2012 von Übergangsgeld, Unterhaltsgeld oder Eingliederungsgeld
  • Bei Vertriebenen oder Spätaussiedlern wird der Vertriebenenausweis beziehungsweise die Spätaussiedlerbescheinigung benötigt.
  • Im Falle eines Antrags auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Schwerbehindertenausweis

Einzureichende Unterlagen bei Anträgen auf Witwen-, Witwer-, und Waisenrente

  • Letzte Rentenanpassungsmitteilung der verstorbenen Person und der hinterbliebenen Person
  • Wenn noch keine Rente von der verstorbenen Person und von der hinterbliebenen Person bezogen wurde:
    • Letzte Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf der verstorbenen Person 
    • Rentenversicherungsnummer unter Angabe des zuständigen Rententrägers der hinterbliebenen Person
  • Sterbeurkunde
  • Familienstammbuch beziehungsweise Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder
  • Personalausweis oder Reisepass der hinterbliebenen Person
  • Persönliche steuerliche Identifikationsnummer der hinterbliebenen Person
  • IBAN-Nummer des Girokontos der hinterbliebenen Person (Kontoangaben für Waisenrenten nur bei volljährigen Waisen erforderlich)
  • Krankenversicherungskarte der hinterbliebenen Person.  Ist die hinterbliebene Person oder die verstorbene person bisher noch nicht als Rentner in der Krankenversicherung der Rentner versichert, sind wiederum Angaben zur Krankenkassenzugehörigkeit seit dem 01.01.1996 erforderlich.
  • Nachweise über eigenes Einkommen der hinterbliebenen Person
  • Nachweis über Berufsausbildung der verstorbenen Person wenn Kennzeichnung als „Berufliche Ausbildung im Versicherungsverlauf fehlt. Evtentuell den ersten Rentenbescheid der verstorbenen Person
  • Bei Waisenrenten nach Vollendung des 17. Lebensjahres: Nachweis über Schul- oder Berufsausbildung der Waise
  • Zusätzlich bei Waisenrente- Geburtsurkunden der Waisen

Einzureichende Unterlagen bei einem Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung

  • Ausführliche Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf und Rentenversicherungsnummer
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder
  • IBAN-Nummer des Girokontos
  • Krankenversicherungskarte (bei gesetzlich Krankenversicherten)
  • Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit seit dem 01.01.1996
  • Nachweis über Berufsausbildung wenn eine solche absolviert wurde. (Gesellenbrief, Lehrvertrag oder ähnliches)
  • Nachweis über Anspruch auf Betriebs- oder Zusatzrente
  • Falls zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Sozialleistung bezogen wird wird der letzte Leistungsbescheid benötigt. Das gilt beispielsweise beim Bezug von Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II.
  • Nachweise über Bezug vor dem 01.01.2012 von Übergangsgeld, Unterhaltsgeld oder Eingliederungsgeld
  • Angaben zu den Krankenhausbehandlungen, Reha- Maßnahmen, Kuren, sonstigen Untersuchungen in den letzten zwei Jahren
  • Schwerbehindertenausweis, wenn vorhanden
  • Spätaussiedlerbescheinigung oder Vertriebenenausweis bei Aussiedlern
  • R0215 - Selbsteinschätzungsbogen zur Feststellung der Erwerbsminderung (Download als PDF)
  • R0210 - Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung (Download als PDF)

Einzureichende Unterlagen bei einem Antrag auf Kontenklärung

  • Anschreiben der Rentenversicherung mit allen Anlagen
  • Personalausweis
  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde (falls verheiratet), Geburtsurkunden der Kinder
  • Als Nachweis einer Berufsausbildung: Ausbildungsvertrag, Gesellenbrief oder Prüfungszeugnis
  • Bei Schulzeiten oder Studienzeiten nach dem 17. Lebensjahr: Schulzeugnisse beziehungsweise Nachweis über Art und Dauer des Studiums
  • Falls Zeiten der Krankheit oder Arbeitslosigkeit zu klären sind gegebenenfalls Leistungsbescheid über Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II
  • Nachweise über Bezug vor dem 01.01.2012 von Übergangsgeld, Unterhaltsgeld oder Eingliederungsgeld
  • Nachweise und Erklärung über die möglichen Lückenzeiten im Versicherungsverlauf
  • Spätaussiedlerbescheinigung oder Vertriebenenausweis

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Zuständige Stelle

Team Sozialhilfe
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld