Der Pflegekinderdienst sucht, berät und begleitet Pflegefamilien. Hierin leben Kinder, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie bleiben können. Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben:

  • eine Erkrankung, wegen der die Eltern ihr Kind nicht versorgen können,
  • Krisen- und Notsituationen, in denen Eltern die Probleme und Belastungen des Alltags nicht bewältigen können,
  • Eltern sind aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage, die Erziehung ihres Kindes sicherzustellen.

Das Gesetz nennt diese Form der Unterbringung Vollzeitpflege. Pflegepersonen erhalten einen festgelegten Betrag für den Lebensbedarf des Kindes sowie eine Pauschale für die Kosten der Erziehung. Zudem haben sie Anspruch auf Beratung.

Pflegeformen

In der Kurzzeitpflege finden Kinder Aufnahme, weil ihre Eltern vorübergehend ausfallen, beispielsweise durch Krankheit oder Kur. Die Bereitschaftspflege nimmt Kinder und Jugendliche durchaus bis zu mehreren Monaten auf, in der das Jugendamt eine geeignete Perspektive erarbeitet. Zumeist ist das Pflegeverhältnis aber auf Dauer angelegt. Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche gibt es zudem Sonderformen, die so genannten Westfälischen Pflegefamilien. Diese Pflegepersonen sind in besonderer Weise pädagogisch geeignet, teilweise verfügen sie auch über eine einschlägige fachliche Qualifikation.

Aufgaben des Pflegekinderdienstes

Die wichtigsten Aufgaben des Pflegekinderdienstes im Überblick:

  • Auswahl von Pflegepersonen und Prüfen der Geeignetheit
  • Anamnese des Pflegekindes (rechtliche Situation des Kindes, familialer und sozialer Hintergrund, Lebenslauf, kritische Lebensereignisse, Gesundheit, Eigenschaften, Verhalten, im Einzelfall psychologische Begutachtung)
  • Vermittlung des Kindes zu den Pflegepersonen
  • Hilfeplanung
  • Unterstützen und Beraten der Pflegepersonen
  • Arbeit mit der Herkunftsfamilie bis hin zu Kontakten von Pflegekind zur Herkunftsfamilie
  • Beratung des Pflegekindes bis hin zur Vermittlung notwendiger therapeutischer Hilfen
  • Begleitung der Beendigung des Pflegeverhältnisses.

Hinweis zur Adoption

Die Aufgabe der Adoptionsvermittlung übernimmt für die Stadt Coesfeld das Jugendamt des Kreises Coesfeld.