Die Stadt Coesfeld fördert die Arbeit der freien Träger der Jugendhilfe.

In den Richtlinien zur finanziellen Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Coesfeld werden die einzelnen Förderpositionen und das Antragsverfahren beschrieben.

Folgende Förderpositionen sind enthalten:

  1. Kinder- und Jugendfreizeiten
  2. Schulung von Gruppenleitern, Helfern sowie ehrenamtlichen Mitarbeitern 
  3. Bildungsveranstaltungen
  4. Anschaffung von Jugendpflegematerialien
  5. Stadtranderholungen, Ferienspiele
  6. Pauschalförderung der Jugendverbände- und vereine
  7. Förderung des Ehrenamtes
  8. Sonderförderung von Angeboten der Jugendarbeit
  9. Beihilfe für Ferienfreizeiten

Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen zu den Förderpositionen genannt:

Förderposition 1: Kinder- und Jugendfreizeiten

Gefördert werden teilnehmende Kinder und Jugendliche aus der Stadt Coesfeld im Alter von 6 bis 18 Jahren und je Gruppe (6 Kinder) ein Betreuer. Voraussetzungen zur Förderung einer Kinder- und Jugendfreizeit sind insbesondere, dass

  1. die leitende Person mindestens 18 Jahre alt sein muss,
  2. die übrigen Betreuer nicht jünger als 16 Jahre alt sein dürfen,
  3. mindestens 50 Prozent der zuschussfähigen Betreuer bezogen auf den Gesamtantrag volljährig sein müssen und
  4. mindestens 50 Prozent der zuschussfähigen Betreuer bezogen auf den Gesamtantrag über eine Jugendgruppenleiterausbildung oder vergleichbare pädagogische Ausbildung verfügen müssen.

Der Zuschuss beträgt pro Tag und Teilnehmer vier Euro. Der Antrag ist spätestens zwei Monate nach Beendigung der Maßnahme einzureichen.

Notwendige Unterlagen

Förderposition 2: Schulungsmaßnahmen, Schulung von Gruppenleitern, Helfern und ehrenamtlichen Mitarbeitern

Gefördert werden Teilnehmer aus Coesfeld ab dem 14. Lebensjahr, die ihre Tätigkeit als ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit vorbereiten oder sich aufgrund ihrer Tätigkeit im Jugendbereich fortbilden wollen. Die Förderungsmaßnahmen sind auf zehn Tage begrenzt.

Der Zuschuss beträgt pro Tag und Teilnehmer

  • 6,50 Euro bei Tagesveranstaltungen mit einer Schulungsdauer von mindestens vier Zeitstunden
  • 21,50 Euro bei mehrtägigen Veranstaltungen, die mit einer Übernachtung verbunden sind muss die Schulungsdauer mindestens fünf Stunden betragen. An- und Abreisetag gelten als je ein Tag, wenn die mindestens vier Stunden erreicht werden.

Der Antrag ist spätestens zwei Monate nach Beendigung der Maßnahme einzureichen.

Notwendige Unterlagen

Förderposition 3: Bildungsveranstaltungen

Bildungsveranstaltungen, die der Organisation und Auswertung von Aktivitäten der Jugendverbände dienen oder thematische Angebote zu Fragen der Jugendarbeit zum Inhalt haben. Der Zuschuss beträgt

  • 3 Euro für zwei Tage pro Teilnehmer
  • 4,60 Euro für drei Tage pro Teilnehmer

Der Antrag ist spätestens zwei Monate nach Beendigung der Maßnahme einzureichen.

Notwendige Unterlagen:

Förderposition 4: Anschaffung von Jugendpflegematerialien

Anerkannt werden Anschaffungen von folgenden Materialien: Zelt- und Lagermaterial, Ausstattungsgeräte für Werkräume, Geräte zum Be- und Abspielen von Ton- und Bildträgern, der Jugendarbeit dienende Spielmaterialien.

Die förderungswürdigen Kosten müssen mindestens 150 Euro betragen. Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der Gesamtkosten, höchstens jedoch 500 Euro pro Antragsteller und Kalenderjahr.

Der Antrag ist mindestens acht Wochen vor der Anschaffung einzureichen.

Notwendige Unterlagen

Förderposition 5: Stadtranderholungen und Ferienspiele

Gefördert werden im Stadtgebiet Coesfelds stattfindende Stadtranderholungen und Ferienspiele, die mindestens vier Tage dauern und ein tägliches Programmangebot von mindestens drei Zeitstunden umfassen. Gefördert werden Personen im Alter von 6 bis 14 Jahren.

Der Zuschuss beträgt pro Tag und Teilnehmer:

  • 2 Euro (ab 3-stündigem Programm)
  • 3,50 Euro (ab 5,5 stündigen Programm mit der Voraussetzung, dass die Betreuungszeiten von 7:45 Uhr bis 13:15 Uhr oder länger abgedeckt sind)
  • Höchstens 1.000 Euro je Maßnahme

Der Antrag ist spätestens zwei Monate nach Beendigung der Maßnahme einzureichen.

Notwendige Unterlagen

Förderposition 6: Pauschalförderung der Jugendverbände- und vereine

Die Pauschalzuwendung ist eine Strukturförderung für die regelmäßigen jugendspezifischen Aktivtäten der Jugendvereine und -verbände. Gefördert werden Jugendgruppen gemäß § 12 SGB VIII und vergleichbare Organisationen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien. Der Antrag ist bis zum 1. Oktober des Vorjahres zu stellen.

Notwendige Unterlagen

Förderposition 7: Förderung des Ehrenamtes

Ehrenamtliche, die an Gruppenleiterschulungen zum Erhalt einer JULEICA teilnehmen, erhalten nach Beantragung der JULEICA über die Internetseite www.juleica-antrag.de einen pauschalen Förderbetrag in Höhe von 75 Euro je Teilnehmer in Form eines Coesfeld-Gutscheins.

Der Ehrenamtliche wird darüber schriftlich informiert. Der Gutschein kann nach Erhalt dieses Informationsschreibens im Jugendhaus Stellwerk abgeholt werden.

Förderposition 8: Sonderförderung von Angeboten der Jugendarbeit

Angebote der Jugendarbeit, die die Entwicklung der jungen Menschen fördern, an ihren Interessen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

Die Maßnahme ist vor Antragstellung mit dem Team Kinder- und Jugendförderung, zu besprechen. Über die Art und Höhe der Förderung entscheidet der Jugendhilfeausschuss. Der schriftliche Antrag soll drei Monate vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.

Förderposition 9: Beihilfe für Ferienfreizeiten

Unter bestimmten Voraussetzungen kann den Eltern für die Teilnahme Ihrer Kinder an einer Ferienfreizeit eine Beihilfe gewährt werden. Dies ist generell möglich, wenn Sie Leistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Bürgergeld erhalten. Erhalten Sie keine öffentlichen Leistungen ist zu prüfen, ob Ihr Familieneinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigt.

Die Beihilfe beträgt 40 Prozent des Teilnehmerbeitrages (höchstens 120 Euro) und 60 Prozent für jedes weitere Geschwisterkind (höchstens 180 Euro).

Senden Sie vor der Antragstellung gerne eine E-Mail an foerderungjugendarbeit@coesfeld.de um im Vorfeld abzuklären, ob eine Beihilfe gewährt werden kann.

Der Antrag muss vor Beginn der Ferienfreizeit gestellt werden und sollte spätestens sechs Wochen vor Beginn der Ferienfreizeit eingehen, um Rückfragen rechtzeitig zu klären.

Die Teilnahme ist vom Träger der Ferienfreizeit zu bestätigen.

Notwendige Unterlagen

Weitere Informationen

FunTicket - Vergünstigte Nutzung von Bussen und Bahnen für Inhaberinnen und Inhaber der Jugendleitercard – JULEICA

Alle Inhaberinnen und Inhaber der JULEICA (unabhängig von der ausstellenden Stelle), die im Kreis Coesfeld ehrenamtlich tätig sind und im jeweiligen Geltungsmonat 20 Jahre alt oder jünger sind, können das FunTicket bestellen: Bestellformular öffnen

Informationen zum Ticket finden Sie auch hier: www.westfalentarif.de/tickets-abonnements/vielfahrer

Die Bestellungen für die Tickets müssen grundsätzlich bis zum 10. des Vormonats des ersten Geltungsmonates bei der Sportjugend eingehen. Parallel mit der Ausstellung der Tickets erfolgt eine Rechnungsstellung durch die Sportjugend im Kreissportbund Coesfeld.

Für Rückfragen zum Bestellverfahren wenden Sie sich bitte an die Sportjugend im Kreissportbund Coesfeld e.V. sportjugend@ksb-coesfeld.de.

Notwendige Unterlagen

Unterlagen

Rechtsgrundlagen

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