Unterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil Ihres Kindes keinen oder nicht ausreichend Unterhalt, oder ist verstorben, so können Sie für Ihr Kind beim zuständigen Jugendamt Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) beantragen.
Beantragung
Den Antrag finden Sie hier:
www.unterhaltsvorschuss-online.de
Bitte beachten Sie, dass Sie sich beim Online-Dienst zuerst registrieren müssen um die notwendigen Angaben zum Antrag auf Unterhaltsvorschussleistungen eingeben zu können.
Zudem sind neben dem Antrag noch weitere Dokumente wie zum Beispiel die Geburtsurkunde notwendig. Diese Unterlagen können Sie online hochladen, oder im Nachhinein per Post einreichen.
Beachten Sie außerdem, dass Ihre Unterschrift vorliegen muss. Sie müssen im Anschluss des Online-Antrages eine Unterschriftsseite ausdrucken und diese unterschrieben bei der Unterhaltsvorschussstelle einreichen. Ohne Unterschrift ist eine Antragstellung nicht möglich!
Sollten Sie keine Möglichkeit zum Ausdrucken haben, so senden wir Ihnen das Antragsformular auch gerne per Post zu. Weiterhin stehen die Mitarbeitenden der UVG-Stelle (nach Terminvereinbarung) für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.