Beistandschaft
Was ist eine Beistandschaft?
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfeangebot des Jugendamtes an alle allein erziehenden Elternteile. Als Beistand hilft das Jugendamt bei der Klärung der Vaterschaft und/oder bei der Geltendmachung des Kindesunterhaltes. Die Beistandschaft schafft für alle allein erziehenden Elternteile die Möglichkeit, auf freiwilliger Grundlage für Vaterschafts- und Unterhaltsangelegenheiten die Hilfe des Jungendamtes in Anspruch zu nehmen.
Wer kann einen Beistand erhalten?
Die Beistandschaft kann jeder Elternteil beantragen dem die elterliche Sorge für das Kind allein zusteht. Steht die elterliche Sorge für das Kind den Eltern gemeinsam zu, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet.
Wie erhalte ich einen Beistand für mein Kind?
Die Beistandschaft kann jederzeit schriftlich beim Jugendamt beantragt werden. Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Einrichtung einer Beistandschaft ist auch bereits vor Geburt des Kindes möglich.
Wer ist zuständig?
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils. Das zuständige Jugendamt überträgt die Ausübung der Aufgaben des Beistands einem/einer dafür vorgesehenen Mitarbeiter/Mitarbeiterin.
Rechtsgrundlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
- Düsseldorfer Tabelle (http://www.olg-duesseldorf.nrw.de)