Fischereischeine und Fischereiabgabe
Seit Juli 2026 gibt es in Nordrhein Westfalen den neuen Fischereischein.
Der neue Fischereischein – Digital oder im Scheckkartenformat
Der Fischereischein wurde modernisiert. Er kann nun digital auf dem Smartphone gespeichert werden oder als fälschungssichere Scheckkarte genutzt werden. Weitere Informationen
Wann müssen die alten Fischereischeine umgetauscht werden?
Alte Fischereischeine gelten bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit fort. Sie müssen aber spätestens nach Ablauf der Gültigkeit umgetauscht werden. Bei vorzeitigerm Umtausch wird die bereits bezahlte Fischereiabgabe angerechnet. Der Umtausch erfolgt vor Ort im Bürgerbüro.
Erstmalige Ausstellung oder Ersatz des Fischereischeins
Nach der bestandenen Fischereiprüfung kann man die erstmalige Ausstellung des Fischereischeines beantragen. Auch die Ersatzausstellung bei Verlust oder Namensänderung lässt sich beantragen. Der Antrag kann inzwischen rund um die Uhr online erfolgen oder vor Ort im Bürgerbüro des eigenen Wohnortes. Tipp: Die Online-Beantragung ist für Sie mit vergünstigten Gebühren verbunden. (Siehe Kostenübersicht weiter unten.)
Fischereischein-Ausstellung online beantragen
Für die Online-Beantragung steht ein Online-Dienst zur Verfügung. Dort werden auch häufige Fragen zur Online-Beantragung beantwortet:
Online-Dienst Fischereischein-Ausstellung
Hinweis: Für die Online-Beantragung benötigt man die Online-Ausweisfunktion (eID). Der Aufwand für die Einrichtung lohnt sich, weil der Online-Ausweis auch für viele andere Dienstleistungen verwendet werden kann. Weitere Informationen zur eID
Fischereischein-Ausstellung vor Ort beantragen
Wenn Sie keinen Online-Antrag stellen möchten, hilft Ihnen das Bürgerbüro. Auf der Seite des Coesfelder Bürgerbüros finden Sie Informationen zu den Öffnungszeiten und zur Terminbuchung:
Bürgerbüro-Seite öffnen
Weitere Anträge
Auch die folgenden Anträge können Sie entweder online oder vor Ort im Bürgerbüro stellen. Tipp: Einige der Online-Anträge sind für Sie mit vergünstigten Gebühren verbunden. (Siehe Kostenübersicht weiter unten.)
Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe:
Online-Dienst Fischereiabgabe öffnen
Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)
Online-Dienst Jahresfischereischein öffnen
Fischereischein mit Begleitung
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind mitzubringen, wenn Sie einen der genannten Anträge vor Ort im Bürgerbüro stellen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Fischereiprüfungszeugnis (Bei erstmaliger Beantragung)
- Den alten Fischereischein (Bei Umtausch)
- Zahlungsmittel für die jeweils fälligen Gebühren
Folgende Unterlagen sind beim Angeln mitzuführen:
- Fischereischein (digital, Ausdruck oder Scheckkarte)
- Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder Ausdruck)
- amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis)
- gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen allgemein
- Landesfischereigesetz (LFischG)
Kosten
Antrag Fischereischein auf Lebenszeit:
Online: 18 Euro
Vor Ort im Bürgerbüro: 30 Euro
Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr inklusive Gebühr:
Online: 14 Euro (10 Euro Abgabe und 4 Euro Gebühr)
Vor Ort im Bürgerbüro: 22 Euro (10 Euro Abgabe und 12 Euro Gebühr)
Fischereiabgabe für fünf Kalenderjahre inklusive Gebühr:
Online: 42 Euro (30 Euro Abgabe und 12 Euro Gebühr)
Vor Ort im Bürgerbüro: 50 Euro (30 Euro Abgabe und 20 Euro Gebühr)
Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein inklusive Fischereiabgaben):
Online: 20 Euro
Vor Ort im Bürgerbüro: 32 Euro
Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit:
30 Euro