Sie wollen ein Baugrundstück oder ein Einfamilienhaus im Stadtgebiet erwerben? Bitte beachten Sie, dass Erschließungsbeiträge, Straßenbaubeiträge und Kanalanschlussbeiträge als öffentliche Lasten auf Baugrundstücken ruhen.

Auskunft erhalten

Ob für das betreffende Baugrundstück oder Einfamilienhaus noch Beiträge zu zahlen sind, erfahren Sie bei uns.

Informationen über den Beitragsstatus eines Grundstückes werden schriftlich in Form einer Straßenanliegerbescheinigung erteilt. Für die Auskunft ist eine Vollmacht des/der Grundstückseigentümers/in erforderlich.

Bitte richten Sie Ihre Anfrage an erschliessung@coesfeld.de

Weitere Informationen über den Beitragsstatus "Ihrer Straße" erhalten Sie bei den auf dieser Seite aufgeführten Mitarbeitenden.

Unterschiedliche Beitragsarten

Generell ist bei der Erhebung von Beiträgen zu unterscheiden zwischen einer erstmaligen endgültigen Herstellung und einer nachmaligen Herstellung, Verbesserung oder Erweiterung einer Erschließungsanlage.

Erstmalige Herstellung

Bei der erstmaligen Herstellung werden 90 Prozent der Kosten auf alle von dieser Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt. Der zu zahlende Beitrag richtet sich nach der Grundstücksfläche, die nach Art und Maß der Ausnutzungsmöglichkeiten modifiziert wird. Entsprechende Festsetzungen enthält die Satzung der Stadt Coesfeld über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen.

Nachmalige Herstellung, Verbesserung oder Erweiterung

Bei einer nachmaligen Herstellung, Verbesserung oder Erweiterung einer Straße gilt seit dem 01.01.2024 ein Beitragserhebungsverbot, d. h. für alle Straßenausbaumaßnahmen, die ab dem 01.01.2024 beschlossen werden, dürfen keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben werden.

Für Straßenausbaumaßnahmen, die im Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2023 beschlossen wurden, werden die zu erhebenden Straßenausbaubeiträge auf Antrag der Gemeinde zu 100 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert. Zwar müssen die umlagefähigen Kosten auf alle Grundstücke mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme der Straße verteilt werden, im Ergebnis ergibt sich durch die Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen jedoch eine Reduzierung des zu zahlenden Straßenausbaubeitrages auf Null Euro.