Zur Festlegung der Oberkante-Fertig-Fußboden (OKFFB) eines Gebäudes sowie der Anlegung von Hauseingängen und Zufahrten benötigen Sie die geplanten Endausbauhöhen der an dem Baugrundstück liegenden öffentliche Straße.
Überwiegend in Neubaugebieten liegen die Straßenplanungen bereits fest, bevor Sie mit dem Bau Ihres Hauses beginnen.

Sofern Sie in einem Baugebiet mit einer vorhandenen Baustraße bauen und die angegebenen Endausbauhöhen Ihrerseits nicht eingehalten werden, sind Anpassungsarbeiten im Zuge der Herstellung der endgültigen Straße von Ihnen durchzuführen. 
Wir sind gerne bereit, Ihnen die erforderlichen Angaben zu übermitteln. Dazu ist es notwendig, die unter "Benötigeten Unterlagen" aufgeführten Schriftstücke einzureichen.

Unterlagen

Übersichtsplan bzw. Lageplan mit gekennzeichnetem Grundstück bzw. Angabe von Flur/ Flurnummer