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Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur E-Rechnung sind Unternehmen ab dem 1. Januar 2027 verpflichtet, Rechnungen grundsätzlich als E-Rechnung auszustellen.

Um eine ordnungsgemäße Zustellung und reibungslose Weiterbearbeitung Ihrer Rechnungen sicherzustellen, bitten wir, die nachfolgenden Hinweise zu beachten:

  • Rechnungen müssen die gesetzlich geforderten Pflichtangaben enthalten
  • Geben Sie bitte den für den Rechnungsvorgang zuständigen Ansprechpartner, Einrichtung oder Fachbereich im Adressfeld mit an, damit eine schnelle und korrekte Zuordnung der Rechnung möglich ist.
  • Bitte schicken Sie Ihre Rechnungen an folgende E-Mail-Adresse: rechnung@coesfeld.de

Dieses Postfach ist ausschließlich für den Empfang von Rechnungen reserviert.
Bitte senden Sie Mails, die keine Rechnungen enthalten (zum Beispiel Newsletter, Schriftverkehr, Mahnungen und Nachfragen) direkt an Ihre Ansprechstelle in unserem Hause.

  • Unsere Leitweg-ID lautet 055580012012-31001-88 und ist für die Rechnungsstellung über das NRW-Portal erforderlich
  • Zugelassen sind derzeit Rechnungen im Format PDF (zeitliche Begrenzung bis 31.12.2027) und E-Rechnungen. Wir bevorzugen das Format ZUGFeRD, können aber alternativ auch Rechnungen im X-Format (XML-Datei) verarbeiten. Andere Dateiformate (Word, Excel…) können nicht verarbeitet werden
  • Bitte schicken Sie – sofern möglich – je Rechnung eine gesonderte E-Mail. Die Rechnungen müssen als Anhang der Mail beigefügt werden. Aus sicherheitstechnischen Gründen ist uns ein Download über externe Portale (Ausnahme: NRW-Portal) nicht möglich.
  • Senden Sie uns keine verschlüsselten oder kennwortgeschützten PDF-Dateien!
  • Verzichten Sie auf die zusätzliche Versendung der Rechnung per Post