Parkerlaubnis, einzelne (z.B. Umzug, Handwerker)
Muss ein Möbelwagen, ein Handwerkerfahrzeug oder ein Liefer- oder Versorgungsfahrzeug länger als erlaubt auf einem Parkplatz mit Parkscheibenpflicht oder Parkscheinpflicht oder in der Fußgängerzone kurzfristig abgestellt werden, kann die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Coesfeld auf Antrag eine kurzfristige Einzelparkerlaubnis erteilen.
Unterlagen
- Unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
- evtl. Lageplan/Lageskizze.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung - StVO
- Straßen- und Wegegesetz - StrWG NRW
- Spezialgesetze
Ortsrecht
- Sondernutzungssatzung der Stadt Coesfeld https://www.coesfeld.de/fileadmin/Dateien/10/ortsrecht/6000.pdf
Kosten
Es fallen Gebühren an.