Muss ein Möbelwagen, ein Handwerkerfahrzeug oder ein Liefer- oder Versorgungsfahrzeug länger als erlaubt auf einem Parkplatz mit Parkscheibenpflicht oder Parkscheinpflicht oder in der Fußgängerzone kurzfristig abgestellt werden, kann die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Coesfeld auf Antrag eine kurzfristige Einzelparkerlaubnis erteilen.

 

 

Unterlagen

  • Unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
  • evtl. Lageplan/Lageskizze.

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsordnung - StVO
  • Straßen- und Wegegesetz - StrWG NRW
  • Spezialgesetze

Ortsrecht

Kosten

Es fallen Gebühren an.

Zuständige Stelle

Ordnung, Verkehr, Feuerwehr
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld

Ansprechpartner