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Die Stadt Coesfeld übernimmt auf Wunsch die Ehrenpatenschaft für das 5. Kind, wenn zur Zeit der Antragstellung einschließlich des Patenkindes mindestens vier lebende Kinder vorhanden sind, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen. Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt.

Unter den gleichen Voraussetzungen überreicht die Stadt Coesfeld eine Ehrengabe für das 6. Und jedes weitere Kind.

Das Kind muss Deutsche:r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und zum Zeitpunkt der Geburt mit der Familie in Coesfeld gemeldet sein.

Antragsformular

Die weiteren Voraussetzungen gelten analog dem Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten (PDF).

Den Antrag können Sie unter Vorlage der Geburtsurkunden Ihrer Kinder nach Terminvereinbarung in unserem Standesamt stellen.

Rechtsgrundlagen

Die Ehrenpatenschaft hat in erster Linie symbolischen Charakter. Sie ist mit der Taufpatenschaft nicht zu vergleichen.

Zuständige Stelle