Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde, sowie diesen gleichzustellenden Personen erhalten auf Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Coesfeld einen EU-einheitlichen Parkausweis. Auch können die "alten" Sonderparkausweise dieser Personen hier umgetauscht werden.

 

Unterlagen

  • Formloser Antrag.
  • 1 Passfoto.
  • Bitte Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes mitbringen. (Aus diesen Unterlagen muss erkennbar sein, dass Antragsteller/in außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen "aG") oder blind (Merkzeichen "Bl") ist - oder diesem Personenkreis gleichgestellt ist.
  • Beim Umtausch bitte den alten "Sonderparkausweis" und ein Passfoto mitbringen.

Rechtsgrundlagen

allgemein

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.