Schwerbehindertenparkausweis
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde, sowie diesen gleichzustellenden Personen erhalten auf Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Coesfeld einen EU-einheitlichen Parkausweis. Auch können die "alten" Sonderparkausweise dieser Personen hier umgetauscht werden.
Unterlagen
- Formloser Antrag.
- 1 Passfoto.
- Bitte Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes mitbringen. (Aus diesen Unterlagen muss erkennbar sein, dass Antragsteller/in außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen "aG") oder blind (Merkzeichen "Bl") ist - oder diesem Personenkreis gleichgestellt ist.
- Beim Umtausch bitte den alten "Sonderparkausweis" und ein Passfoto mitbringen.
Rechtsgrundlagen
allgemein
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.