Im öffentlichen Verkehrsraum (Fußgängerzone) sind Informationsstände (ohne Verkauf) erlaubnispflichtig.
Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, wo der Informationsstand (ohne Verkauf) aufgestellt werden darf und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.

 

 



Unterlagen

  • unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
  • evtl. Lageplan/Lageskizze.


Diese Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.

Formulare

Antrag Sondernutzung Infostand

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsordnung - StVO
  • Straßenverkehrsgesetz - StVG
  • Spezialgesetze

Ortsrecht

Kosten

Es fallen Gebühren an.