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Im öffentlichen Verkehrsraum (Fußgängerzone) sind Informationsstände (ohne Verkauf) erlaubnispflichtig.
Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, wo der Informationsstand (ohne Verkauf) aufgestellt werden darf und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.

 

 



Erforderliche Unterlagen

  • unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
  • evtl. Lageplan/Lageskizze.


Diese Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.

Formulare

Antrag Sondernutzung Infostand

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsordnung - StVO
  • Straßenverkehrsgesetz - StVG
  • Spezialgesetze

Ortsrecht

Kosten

Es fallen Gebühren an.