Informationsstände im öffentlichen Verkehrsraum
Im öffentlichen Verkehrsraum (Fußgängerzone) sind Informationsstände (ohne Verkauf) erlaubnispflichtig.
Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, wo der Informationsstand (ohne Verkauf) aufgestellt werden darf und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.
Unterlagen
- unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
- evtl. Lageplan/Lageskizze.
Diese Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.
Formulare
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung - StVO
- Straßenverkehrsgesetz - StVG
- Spezialgesetze
Ortsrecht
- Sondernutzungssatzung der Stadt Coesfeld https://www.coesfeld.de/fileadmin/Dateien/10/ortsrecht/6000.pdf
Kosten
Es fallen Gebühren an.