Tische, Stühle und / oder Sonnenschirme vor Gaststätten, Eiscafés etc. im öffentlichen Verkehrsraum (zum Beispiel Fußgängerzone) sind erlaubnispflichtig.
Mit der Sondernutzungserlaubnis wird festgelegt, welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.
Diese Sondernutzungserlaubnis ist in der Regel eine wiederkehrende Jahres-Genehmigung.

 

 

 

Unterlagen

  • Unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
  • Evtl. Lageplan/Lageskizze.


Diese Unterlagen sind rechtzeitg (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.

Formulare

Antrag Sondernutzung für Aussengastronomie

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsordnung
    Straßen- und Wegegesetz
    Spezialgesetz

Ortsrecht

Kosten

Es fallen Gebühren an.