Tische, Stühle, Sonnenschirme im öffentlichen Verkehrsraum
Tische, Stühle und / oder Sonnenschirme vor Gaststätten, Eiscafés etc. im öffentlichen Verkehrsraum (zum Beispiel Fußgängerzone) sind erlaubnispflichtig.
Mit der Sondernutzungserlaubnis wird festgelegt, welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.
Diese Sondernutzungserlaubnis ist in der Regel eine wiederkehrende Jahres-Genehmigung.
Unterlagen
- Unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
- Evtl. Lageplan/Lageskizze.
Diese Unterlagen sind rechtzeitg (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.
Formulare
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung
Straßen- und Wegegesetz
Spezialgesetz
Ortsrecht
- Sondernutzungssatzung der Stadt Coesfeld https://www.coesfeld.de/fileadmin/Dateien/10/ortsrecht/6000.pdf
Kosten
Es fallen Gebühren an.