Werbeständer und / oder Warenauslagen vor Geschäftslokalen im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Fußgängerzone) sind erlaubnispflichtig.
Mit der Sondernutzungserlaubnis wird festgelegt, welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind. Diese Sondernutzungserlaubnis ist in der Regel eine wiederkehrende (Jahres-) Genehmigung.

 

 

Unterlagen

  • Unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
  • Evtl. Lageplan/Lageskizze

Diese Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel 2 Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.

Formulare

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsordnung - StVO
  • Straßen- und Wegegesetz - StrWG NRW
  • Spezialgesetze

Ortsrecht

 

Kosten

Es fallen Gebühren an.