Werbeständer, Warenauslagen im öffentlichen Verkehrsraum
Werbeständer und / oder Warenauslagen vor Geschäftslokalen im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Fußgängerzone) sind erlaubnispflichtig.
Mit der Sondernutzungserlaubnis wird festgelegt, welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind. Diese Sondernutzungserlaubnis ist in der Regel eine wiederkehrende (Jahres-) Genehmigung.
Unterlagen
- Unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
- Evtl. Lageplan/Lageskizze
Diese Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel 2 Wochen) vor Beginn der Sondernutzung einzureichen.
Formulare
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung - StVO
- Straßen- und Wegegesetz - StrWG NRW
- Spezialgesetze
Ortsrecht
- Sondernutzungssatzung der Stadt Coesfeld https://www.coesfeld.de/fileadmin/Dateien/10/ortsrecht/6000.pdf
Kosten
Es fallen Gebühren an.