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Im öffentlichen Verkehrsraum sind Veranstaltungen (z.B. Festumzüge, Straßenfeste, Cityläufe, Radrennen usw.) dann erlaubnispflichtig, wenn hierfür Straßenbereiche "mehr als verkehrsüblich" in Anspruch genommen werden.

Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, wie der Veranstaltungsraum abzusperren ist - und wie der betroffene Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist. Auch Verkehrsumleitungen und der Einsatz von Ordnern können hier erforderlich sein.

Die Erlaubnis sollte mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung beantragt werden.

Beantragung

Die Beantragung ist per Online-Formular möglich.

Zum Antrag auf übermäßige Straßenbenutzung

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsordnung
  • Straßen- und Wegegesetz
  • Spezialgesetze

Ortsrecht

Kosten

Es fallen Gebühren an.

Zuständige Stelle