Absperrmaßnahmen für übermäßige Straßennutzung
Im öffentlichen Verkehrsraum sind Veranstaltungen (z.B. Festumzüge, Straßenfeste, Cityläufe, Radrennen usw.) dann erlaubnispflichtig, wenn hierfür Straßenbereiche "mehr als verkehrsüblich" in Anspruch genommen werden.
Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, wie der Veranstaltungsraum abzusperren ist - und wie der betroffene Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist. Auch Verkehrsumleitungen und der Einsatz von Ordnern können hier erforderlich sein.
Die Erlaubnis sollte mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung beantragt werden.
Beantragung
Die Beantragung ist per Online-Formular möglich.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung
- Straßen- und Wegegesetz
- Spezialgesetze
Ortsrecht
- Sondernutzungssatzung der Stadt Coesfeld
Sondernutzungssatzung
Kosten
Es fallen Gebühren an.